Mitglied inaktiv
Ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage
Ich plane ab dem 01.01.21 eine nebenberufliche Selbstständigkeit (ca. 10-15 h/Woche). Mit Gewinn rechne ich im Jahr 2021 max mit 200€.
Elternzeit habe ich aktuell bis 04.01.2023 und elterngeld bis 04.09.21
Mein Angestelltenverhältnis bleibt bestehen!
Nun bin ich erneut schwanger (ET 11.5.21)
Neue Elternzeit dann vsl 10.05.24 und Elterngeld plus auf Zwei Jahre (vielleicht oder nur ein Jahr)
Bisher wurde mein Angestelltenverhältnis zur Berechnung herangezogen.
Verstehe ich richtig, dass dann das Elterngeld 2021 auf Basis meiner im Jahr 2021 Selbstständigen Tätigkeit berechnet wird, also 200€/Jahr 2021???
Dann wäre der Sockelbetrag 300€/mtl Elterngeld??
Danke und LG
Hallo, Frage bitte noch mal stellen unter Angabe der Geburtsdaten. Liebe Grüße NB
User-1722183313
Hallo, Kind kommt 2021, dann eigentlich Steuerjahr 2020. Interessant ist, wann Kind1 geboren wurde. Zeiten mit EG Basis und Mutterschutz kannst du ausklammern. Zeiten mit EG Plus (ab dem 12./14.) Monat nicht.
Mitglied inaktiv
Hallo kind 1 kam August 2018, die Zeiten des Elterngeldbezugs (auch EGPlus) wurden zur Berechnung für Kind 2 (Januar 20) ausgeklammert. War also alles 1 zu 1... Also wenn Steuerjahr 2020, dann word es noch auf Basis meines AV berechnet?!
User-1722183313
Jetzt würde ich auf die Antwort der Expertin warten. Laienhaft denke ich (es geht jetzt um Kind 3, richtig), dass du (eigentlich egal ob selbständig oder nicht) ähnlich EG bekommst, da auch K2 und K3 recht nah zusammen liegen, so dass wieder (fast) alle Monate von vor K1 zu berücksichtigen sind. Aber wie gesagt, bevor ich jetzt was falsches schreibe, warten wir mal ab. Interessiert mich jetzt auch.
Felica
Ohne genaue Daten kann man nichts wirklich genaues sagen. Dabei ist es eigentlich egal wie lange EG geht, wichtiger sind die Geburtsdaten und welche Art von EG. Theoretisch ist es so, solange du rein im Angestelltenverhältnis bist, gelten die 12 Monate vor Geburt für das neue AG. Reine EZ spielt keine Rolle. Was ausgeklammert wird sind die Monate wo Mutterschaftsgeld bezogen wurde und längstens bis zu 14 Monate EG. EG über den 14ten Monat hinaus spielt keine Rolle mehr. Wird nur das EG dann weiterbezogen werden die Monate mit 0 € berechnet, wird in der Zeit in TZ gearbeitet, fließt das TZ-Gehalt in die Berechnung für das neue EG. Außerdem werden Zeiten ausgeklammert in denen man schwangerschaftsbedingt Krankengeld bezogen hat. Fällt nun in den Zeitraum eine Selbstständigkeit und da ist es egal wie lange, wann und in welchem Umfang, ob damit plus oder minus gemacht wurde, dann gilt immer das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Das kann man auch nicht umgehen. Man kann aber, auf Verlangen, bestimmte Zeiträume ausklammern lassen. Das aber nur dann ! wenn diese in das jeweilige Jahr fallen was normalerweise Berechnungsgrundlage gewesen wäre. Das wären eben wieder die Monate mit Mutterschutz, die ersten 14 Monate EG und schwangerschaftsbedingtes Krankengeld. Was du aber unabhängig von allem machen solltest, wäre die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden und dann auch spätestens das letzte EG auszahlen lassen. Ansonsten wird das Mutterschaftsgeld mit dem EG verrechnet. Den wenn du die laufende EZ vorzeitig beendest, hast du Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld, sonst nicht. EG plus kann man auch nachträglich in Basis ändern lassen, dann wäre es aber wichtig zu wissen ob du da gearbeitet hast. Denn dann ändern sich die entsprechenden Berechnungen rückwirkend. Solltest du also wirklich im Januar eine Selbstständigkeit planen oder dann anderweitig planen zu arbeiten, würde ich prüfen ob du mit der EG-Änderung nicht besser fährst. Für das neue EG hat es wie gesagt eh keine Auswirkungen mehr für die Monate nach dem 14ten Lebensmonat. Solltest du bereits am Mutterschutz in TZ gearbeitet haben, was ich nicht glaube, würde ich das EG nicht einfach ändern. Was dir noch passieren kann, wenn du nun schwanger eine Selbstständigkeit planst, ist das das Amt prüft ob die nicht nur rein zum Schein erfolgte um sich beim EG besser zu stellen. Sollte man im Hinterkopf haben. Den wenn du danach mit Basis-EG planst, scheint die Selbstständigkeit dann ja schon wieder zu ruhen. Aber das alles rein ins Blaue geraten weil wichtige daten fehlen. Mein Rat, gebe das doch einfach alles mal selbst beim EG-Rechner ein und schaue wie sich verschiedene Varianten auswirken.
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