Lordlagru2002
Hallo, ich habe eine Frage zur Fortzahlung von Beschäftigungsverbotgehalt während der Stillzeit durch die Krankenkasse. Zu meiner Situation: Ich bin Kinderkrankenschwester und arbeite im ambulanten Dienst. Nach der Geburt meiner Tochter habe ich ElterngeldPlus über zwei Jahre beantragt. Mein Chef hat mir nach dem Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot ausgestellt, da ich stille und er mich aufgrunddessen nach dem neuen MuSchuG nicht beschäftigen kann/darf. Die Krankenkasse (AOK NordWest) hat dies anerkannt und bisher das BV-Gehalt bezahlt. Nun ist die Zahlung nach dem 1. Geburtstag meiner Tochter plötzlich eingestellt worden. Nachfragen durch meinen Chef wurden erst 14Tage später beantwortet, und zwar mit der Begründung, dass das nun nicht mehr zulässig sei. Laut dem MuSchuG ist die Stillzeit aber nicht limitiert und wird ja auch durch diverse Instanzen für eine längere Zeit empfohlen! Im MuSchuG §7 wird nur die Freistellung für das Stillen an sich auf 12 Monate begrenzt, wenn die Mutter während der Arbeit Pausen zum Stillen braucht. Das ist bei mir nicht so, da ich keine Möglichkeit habe freigestellt zu werden und überhaupt nicht arbeiten kann/darf. Andere Krankenkassen (Knappschaft zB, es gibt ein Beispiel direkt in meinem Betrieb) zahlen sogar 2 Jahre, wobei sie nach einem Jahr nach einer Stillbescheinigung gefragt haben. Mit sofortiger Wirkung zum nächsten Monat (Februar) wird mir also das BV-Gehalt einer Teilzeitstelle (ca 300€) genommen und ich habe nur noch den ElterngeldPlusbezug. Ich stille noch Abends und Nachts, manchmal Mittags zum Einschlafen. Mein Kinderarzt hat mir eine Bescheinigung ausgestellt. Arbeiten kann ich nicht gehen, da mein Chef sagt, er kann mich aufgrund der Gefahren nicht anders beschäftigen solange ich stille. Abstillen möchte ich nicht, solange die Kleine noch schön trinkt. Meine Fragen: Ist das rechtens? Kann ich dagegen angehen und wenn ja, wie sehen die nächsten Schritte aus?
Hallo, ich halte das ganze Still-BV für unzulässig. Aber gut. Unabhängig davon kann ich eine Begrenzung auf das erste Lebensjahr dem Gesetz nicht entnehmen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ab einem Alter von einem Jahr dient das Stillen nicht mehr vorwiegend der Ernährung des Kindes, weil Beikost eine immer größere Rolle einnimmt. Daher ist das Stillen dann eher "Nebensache". Stillpausen müssen ab dem ersten Lebensjahr nicht mehr gewährt werden, und die benötigst du ja auch nicht mehr. Es gibt auch von der Tätigkeit her gesehen keine unverantwortbare Gefährdung fürs Stillen, so dass du die Tätigkeit schlichtweg ausüben darfst. Ich halte das Vorgehen der Krankenkasse für richtig. Du kannst weiter arbeiten und bekommst dann deinen Teilzeitlohn aufs Elterngeld plus drauf.
mellomania
alternativ kannst du elternzeit nehmen. diese ist dafür da. ein still bv ist nach dem1. jahr eben rum. dein chef hätte dich umsetzen können sodass keine gefahr mehr für die milch, nicht dich! da ist.
Mutti69
Unabhängig davon, dass ich weder eine Gefahr für Mutter und Milch sehe, was aber nicht in meiner Entscheidung zu liegen hat, gilt die 12-Monatsbefristung nur für die Freistellung während der Arbeitszeit, um die Stillpausen zu gewährleisten. Man geht dabei davon aus, dass eben in der Regeln nur noch wenige Stillmahlzeiten (morgens, abends) erforderlich sind. So ist es ja bei dir auch. Mit dem BV bei Gefährdung von Mutter und Säugling kann man das allerdings nicht gleichsetzen. Es gibt neuere Urteile, die bestätigen das. Dein Chef kann dir aber jetzt nicht einfach das BV aberkennen. Ggf. muss dein AG die Zahlungen rechtlich einklagen (denn ER holt sich das Geld ja von der Krk. wieder), falls ein Widerspruch oder eine entsprechende Anfrage mit Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung nicht fruchtet. Auf der anderen Seite...möchtest du denn überhaupt aktuell arbeiten? Angenommen, du kriegst eine Brustentzündung und stillen ist nicht möglich, würdest du dann echt direkt wieder arbeiten oder war uns ist es für alle Beteiligten einfach lukrativer es als BV laufen zu lassen? Das solltest du mal ehrlich für dich beantworten, denn neben der rechtlichen, gibt es auch eine moralische Seite.
Mitglied inaktiv
Da nun auch die Rechtsanwältin das Still-BV als unzulässig einstuft, sind deine nächsten Schritte, dass du deine Tätigkeit wieder aufnimmst. Die Krankenkasse hat völlig Recht, dass sie den Mißbrauch abstellt. Und schlechter gestellt als andere Mütter bist du auch nicht.
Mutti69
Ich bin auch der Meinung allein das BV in der Stillzeit war schon unrechtmäßig, aber das muss der AG verantworten, vielleicht wird das bei der jetzigen Rangelei nochmal ungewollt Thema ;-)
Mitglied inaktiv
Wenn die KK dem AG nichts mehr erstattet, wird er hoffentlich aufwachen. Es ist mehr als recht, wenn dieser Mißbrauch endlich aufhört.
Mitglied inaktiv
Ich staune immer wieder über dieses Anspruchdenken stillender Frauen. Letztens schon die Lehrerin, wo der Arzt ein Still-bv ausgesprochen hat und der AG sich verständlicher Weise gewehrt hat. Dann die Förderschulehrerin mit BV und die meinte das bezieht sich auch auf die Elternzeit. Wie gesagt, ist das eine Klatsche für alle Frauen die stillen und dafür Elternzeit mit Elterngeld beanspruchen
mellomania
dass du es so offen schreibst. KEINE lehrerin, EGAL an welcher shcule wird jemals ein berechtigtes stillbv haben. NIE! selbst wenn sie Chemie unterrichtet, setzt sie da halt aus und macht woanders weiter. aber weh es wird sich von AG Seite her gewehrt, dann findet man sich sofort ungerecht behandelt. dafür gibt es elternzeit. es ist aber auch die ärzteschaft, die da echt mist baut. die lehrerin oder sonst wer erzählt einen käse und schwupp, kommt ein bv. wie oft haben wir bv wegen fehlender immus. und wenn wir das dann klären, dass der arzt eben raus is, schwupp, krankmeldung. und genau die frauen ziehen die mit rein, die es echt nötig hätten. die strafen sind echt viel zu läppisch für die mütter und ärzte.
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