Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einmalzahlung bei Geringfügiger Beschäftigung

Frage: Einmalzahlung bei Geringfügiger Beschäftigung

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich wollte mal wissen, wenn ich den Antrag gestellt habe bei dem Amt in Bonn für einmalige Zahlung im Mutterschutz, ich noch nichts gehört habe und das Kind dann auf die Welt kommt, habe ich dann trotzdem noch das Recht auf das Geld? Ich kann ja nichts für wenn die so lange brauchen zum bearbeiten. Lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ??? verstehe ich nicht. Entscjheidend ist der zeitpunkt der Antragstellung. Liebe Grüsse, NB


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