IceBabe
Hallo Frau Bader, wenn man nach der Elternzeit nicht mehr bei dem bisherigen Arbeitgeber arbeiten kann, da man die Kinderbetreuung erst zum nächsten Herbst sicher hat, was kann man in der Zwischenzeit machen? Also kann man einfach so zu Hause bleiben ohne Bezug von ALG oder sonstigen Hilfen oder muss man sich irgendwo melden? Und arbeitslos bzw. Beschäftigung erst bei Sicherstellung der Betreuung aufnehmen? Danke im Voraus für eine Antwort.
Hallo, das ist grundsätzlich möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Er muss Ihnen dann bezahlten oder unbezahlten Urlaub geben. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Einfach so zuhause bleiben, das geht nicht. Du hast schließlich einen Arbeitsvertrag. Der AG kann dir kündigen. Hast du noch Elternzeit übrig?
Himbeere2008
Hast du alle Elternzeit ausgeschöpft ? Nach deiner Elternzeit lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Kannst du diesen nicht erfüllen, musst du fristgerecht kündigen. Dann bist du Hausfrau, ALG 1 kannst du nicht beantragen da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Gesetzliche Krankenversicherung, falls verheiratet, ist über deinen Mann möglich. Arbeitssuchend melden beim Arbeitsamt geht immer auch wenn der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme noch in der Ferne liegt.
cube
Wenn dein Kind 1 Jahr alt ist, hast du einen Rechtsanspruch auf Betreuung und kannst ansonsten Verdienstausfall geltend machen - sofern man dir nachweislich trotz deines Pochens darauf keinen anbieten kann. Grundsätzlich kannst du so lange zu hause bleiben, wie du willst. Aber ohne AG auch keine EZ und damit auch keine KV. Kündigst du also deinen Job, musst du dich über deinen Mann KV versichern oder selbst zahlen. Am sinnvollsten wäre es also, die EZ nach Möglichkeit zu verlängern. Sollte das nicht gehen/der AG nicht zustimmen, eben um die KV kümmern. ALG auf Basis der letzten 12 Monate Einkommen gibt es aber nach 2 Jahren nicht mehr. Dann wird ein Basiswert anhand der Ausbildung zur Berechnung zu Grunde gelegt und das ist oft sehr deutlich viel weniger. Muss man halt auch im Kopf haben, wenn man länger in EZ oder einfach als Hausfrau zu Hause bleiben möchte.
Ähnliche Fragen
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt