Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einen Tag nach genommener Elternzeit beginnt neuer Mutterschutz: MuSchG?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Einen Tag nach genommener Elternzeit beginnt neuer Mutterschutz: MuSchG?

Ela1610

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Hallo Frau Bader! Ich habe hier inzwischen sooo viel gelesen aber bin trotzdem verunsichert was meinen Fall angeht. Am 19.12.2015 (Sa.) endet meine eingereichte zweijährige Elternzeit des ersten Kindes. Inzwischen bin ich erneut schwanger, ET 02.02.16 mit Beginn des Mutterschutzes laut Rechner 22.12.2015 (Di) Natürlich hätte ich auch gerne nochmal das Mutterschaftsgeld. Muss ich nun die noch laufende Elternzeit zum 18.12.15 aufheben? Und wenn ja, bedeutet dass, das ich am 21.12.15 (Mo) für einen Tag arbeiten müsste (Was ich weder mir noch dem AG antuen möchte)? Oder wird für den einen Tag unbezahlter Urlaub eingetragen? Für einen kurzen Rat was in meinem Fall am sinnvollsten wäre, bin ich unglaublich dankbar. Alles ziemlich kompliziert für einen Laien :) Herzlichen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entweder Urlaub nehmen o die EZ bis zu dem Tag vor beginn des Mutterschutzes verlängern. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Im Mutterschutz vom ersten Kind hast Du auch Urlaub erworben. Wenn Du den nicht vor dem Mutterschutz schon genommen hast, dann sind da doch noch Tage über. Ansonsten einen Tag arbeiten, dem Chef steht es frei Dich dann bezahlt freizustellen.


Pureheart

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Hallo, die Elternzeit endet doch automatisch am 19. Dezember, da gibt es doch nichts zum aufheben... Was den Urlaub betrifft: für die anstehnden Mutterschutzwochen gibt es ja auch wieder Urlaub. Wäre es möglich, einen Urlaubstag davon für den 21. Dez. zu nehmen= Ansonsten würde ich mir glatt den Spaß machen und einen Tag ins Geschäft gehen, wenn die Betreuung für das ältere Kind gewährleistet werden kann. Das gibt einen Tag mehr Geld und wirklich arbeiten tut man ja auch nicht. Ich würd mir also eher den Urlaubstag sparen und ins Geschäft gehen...hängt natürlich auf davon ab, wie man sich mit den Kollegen etc. verstanden hat... Grüße, Pureheart


Ela1610

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Erstmal lieben Dank für die Antworten :) Also der Urlaubstag wäre mir im Prinzip egal, hab eh noch genügend über. Mir geht es hauptsächlich um das Mutterschaftsgeld. Also hatte ich es ursprünglich richtig verstanden, ich kann die erste Elternzeit auslaufen lassen, da ja eh ein Tag zwischen alter Elternzeit und dem neuen Mutterschutz liegt? Weil immer überall steht, dass man für den Anspruch vorzeitig beenden müsste. Möchte einfach keinen Fehler machen. LG


Sternenschnuppe

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Beenden müssen nur die, die bei Beginn des Mutterschutzes noch in Elternzeit sind. Bist Du ja nicht


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