Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ein weiteres Mal erneut in Elternzeit gehen möglich?

Frage: Ein weiteres Mal erneut in Elternzeit gehen möglich?

OliviaÖl

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Liebe Frau Bader, diese Frage stelle ich jetzt, weil meine Chefin es doch geschafft hat mich zu verunsichern. Eigentlich bin ich mir nämlich sicher, dass ich Recht habe, aber da sie sich jetzt informieren will, mache ich das lieber auch nochmal. Zum Sachverhalt: 2016 ist mein Sohn geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Ende 2017 bin ich erneut schwanger geworden, meine Tochter ist 2018 geboren. Ich habe meine Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beendet und dann wieder 3 Jahre Elternzeit genommen. Also befinde ich mich derzeit noch in Elternzeit bis Mitte 2021. Jetzt bin ich erneut schwanger. Das Kind wird voraussichtlich Ende des Jahres zur Welt kommen. Ich wollte es jetzt wieder so machen. Die Elternzeit einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden und dann wieder 3 Jahre in Elternzeit gehen. Ich habe dazu ein Schreiben aufgesetzt und es meiner Chefin persönlich vorbei gebracht. Sie sagt dazu jetzt aber das wäre so nicht möglich. Ich könnte nur einmal meine Elternzeit beenden und erneut in den Mutterschutz und dann wieder in Elternzeit gehen. Ein weiteres Mal wäre das nicht möglich und ich wäre somit dann einfach nicht mehr bei ihr angestellt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie nicht Recht hat. Ich habe dazu nirgendwo etwas gelesen. Aber dennoch bin ich jetzt verunsichert. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können bei allen Kindern bis zu 24 Mo. aufheben und bis zum 8 Geb. nehmen. Ohne Zustimmung der Ag und ohne Begrenzung. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Deine Chefin hat entweder keine Ahnung oder sie will dich Vera...... , Theoretisch kannst du das so 10 Mal machen, da gibt es keine Begrenzung


mellomania

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nö. du kannst das sooft machen wie du möchtest. du musst eben nur bei der beantragung der elternzeit für die kinder aufpassen, dass die reste der ältesten nicht verfallen. alles reste der kinder musst du so beantragen, dass sie einen tag vor dem jeweiligen 8. geburtstag des kindes ENDEN. daher musst du rechnen. fürs 3. kind ein jahr und danach direkt die reste von kind 1. dann hast du die sicher. danach reste für kind2 und dann erst für kind3.


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