OliviaÖl
Liebe Frau Bader, diese Frage stelle ich jetzt, weil meine Chefin es doch geschafft hat mich zu verunsichern. Eigentlich bin ich mir nämlich sicher, dass ich Recht habe, aber da sie sich jetzt informieren will, mache ich das lieber auch nochmal. Zum Sachverhalt: 2016 ist mein Sohn geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Ende 2017 bin ich erneut schwanger geworden, meine Tochter ist 2018 geboren. Ich habe meine Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beendet und dann wieder 3 Jahre Elternzeit genommen. Also befinde ich mich derzeit noch in Elternzeit bis Mitte 2021. Jetzt bin ich erneut schwanger. Das Kind wird voraussichtlich Ende des Jahres zur Welt kommen. Ich wollte es jetzt wieder so machen. Die Elternzeit einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden und dann wieder 3 Jahre in Elternzeit gehen. Ich habe dazu ein Schreiben aufgesetzt und es meiner Chefin persönlich vorbei gebracht. Sie sagt dazu jetzt aber das wäre so nicht möglich. Ich könnte nur einmal meine Elternzeit beenden und erneut in den Mutterschutz und dann wieder in Elternzeit gehen. Ein weiteres Mal wäre das nicht möglich und ich wäre somit dann einfach nicht mehr bei ihr angestellt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie nicht Recht hat. Ich habe dazu nirgendwo etwas gelesen. Aber dennoch bin ich jetzt verunsichert. Liebe Grüße
Hallo, Sie können bei allen Kindern bis zu 24 Mo. aufheben und bis zum 8 Geb. nehmen. Ohne Zustimmung der Ag und ohne Begrenzung. Liebe Grüße NB
misses-cat
Deine Chefin hat entweder keine Ahnung oder sie will dich Vera...... , Theoretisch kannst du das so 10 Mal machen, da gibt es keine Begrenzung
mellomania
nö. du kannst das sooft machen wie du möchtest. du musst eben nur bei der beantragung der elternzeit für die kinder aufpassen, dass die reste der ältesten nicht verfallen. alles reste der kinder musst du so beantragen, dass sie einen tag vor dem jeweiligen 8. geburtstag des kindes ENDEN. daher musst du rechnen. fürs 3. kind ein jahr und danach direkt die reste von kind 1. dann hast du die sicher. danach reste für kind2 und dann erst für kind3.
Ähnliche Fragen
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot