Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader Ich werde ab Januar wieder arbeiten gehen wir möchten noch ein zweites Kind daher ein paar Fragen. 1. Wird der Mutterschutz auch bei den zwölf Monaten Arbeit angerechnet? Bsp. Kind ist für den 1.1.2008 ausgerechnet vorher 6 Wochen Mutterschutz also ab Mitte November. 2. Was ist wenn das Kind eher kommt, dann 300 Euro statt 67% vonm Nettoeinkommen? 3. Mutterschutzgeld und volles Elterngeld oder so berechnet wie Erziehungsgeld? Mein Mann möchte auch die zwei Monate nehmen wegen unseres Sohnes dieses möchten wir dann in die Ersten zwei Monate legen da ich dann Mutterschutzgeld bekomme und "Elterngeld?" so können wir den Wegfall für die zwei Monate von seinem Gehalt etwas auffangen oder ist es so nicht möglich, richtig? Vielen Dank im vorraus Mama von Ben
Hallo, 1.Verstehe ich überhaupt nicht, die Frage 2. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Moindesbetrag ist aber 300 € 3. MG ab dem ersten Arbeitstag Liebe Grüsse, NB
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Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
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