poldi79
Guten Tag, die dreijährige Elternzeit meines Kindes endet in diesem Sommer. Da ich nicht in das frühere Unternehmen zurückkehren möchte, würde ich mit einer dreimonatigen Frist zum Ende der Elternzeit kündigen. Im Rahmen einer rechtlichen Beratung erhielt ich die Info, dass in diesem Fall (arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit) keine Sperrfrist seitens der Arbeitsagentur für das ALG I verhängt wird. Im Internet lese ich aber, dass das so einfach nicht ist und man da nicht pauschal von ausgehen kann. Wie ist es denn nun richtig? Vielen Dank und Gruß poldi
Hallo, pauschal sagen kann man das auf keinen Fall. Das hängt von den Gründen ab. Liebe Grüße NB
peekaboo
Kinderbetreuungszeit (Kita) vereinbar? Es kommt immer auf den Grund an. Wenn es "nur" ist, weil Du da nicht mehr hinmöchtest, dann kann es durchaus sein, dass du gesperrt wirst. Wenn es daher ist, dass Du von 9 - 18 Uhr arbeiten mußt und die Kita nur bis 16 Uhr auf hat, dann kann es sein, dass Du nicht gesperrt wirst. LG peeka
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