Guten Tag Frau Bader, ich bin bis 03/2016 in Elternzeit und möchte nun meinen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen, da ich nicht mehr in den Betrieb zurück möchte. Zumal ich kurz vor Schwangerschaftsbeginn krankgeschrieben gewesen bin (Depressionen aufgrund von Mobbing bei der Arbeit) und in dieser Zeit die Kündigung bekommen habe, die mein AG allerdings zurück nehmen musste, da zum Zeitpunkt dieser Kündigung bereits die Schwangerschaft bestand. Meine Fragen, - wird bei Eigenkündigung Resturlaub ausgezahlt? - Wäre auch der komplette Urlaubsanspruch von 30 Tagen diesen Jahres mit inbegriffen? - Würde sich die Kündigung irgendwie auf Elternzeit und Elterngeld auswirken? - Wenn ich nach Elternzeit lediglich einen Teilzeitjob aufnehmen würde oder gar Arbeitssuchend wäre, wie verhält sich das mit einer Sperre beim Arbeitsamt? Ich habe gelesen, dass diese erst NACH Elternzeit beginnen würde, jedoch komplett ausfallen würde, wenn man aus bestimmten Grund kündigt. Was bei mir, wegen der Depressionen (bin noch immer in Behandlung) der Fall ist. Müsste dies in der Kündigung angegeben sein oder bräuchte ich da eine Art Gutachten für das AAmt? Ist dies überhaupt korrekt? Hoffe auf Antworten meiner Fragen. Viele Grüße und besten Dank im voraus.
von AngelsPoison am 30.03.2015, 16:09