AngelsPoison
Guten Tag Frau Bader, ich bin bis 03/2016 in Elternzeit und möchte nun meinen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen, da ich nicht mehr in den Betrieb zurück möchte. Zumal ich kurz vor Schwangerschaftsbeginn krankgeschrieben gewesen bin (Depressionen aufgrund von Mobbing bei der Arbeit) und in dieser Zeit die Kündigung bekommen habe, die mein AG allerdings zurück nehmen musste, da zum Zeitpunkt dieser Kündigung bereits die Schwangerschaft bestand. Meine Fragen, - wird bei Eigenkündigung Resturlaub ausgezahlt? - Wäre auch der komplette Urlaubsanspruch von 30 Tagen diesen Jahres mit inbegriffen? - Würde sich die Kündigung irgendwie auf Elternzeit und Elterngeld auswirken? - Wenn ich nach Elternzeit lediglich einen Teilzeitjob aufnehmen würde oder gar Arbeitssuchend wäre, wie verhält sich das mit einer Sperre beim Arbeitsamt? Ich habe gelesen, dass diese erst NACH Elternzeit beginnen würde, jedoch komplett ausfallen würde, wenn man aus bestimmten Grund kündigt. Was bei mir, wegen der Depressionen (bin noch immer in Behandlung) der Fall ist. Müsste dies in der Kündigung angegeben sein oder bräuchte ich da eine Art Gutachten für das AAmt? Ist dies überhaupt korrekt? Hoffe auf Antworten meiner Fragen. Viele Grüße und besten Dank im voraus.
Hallo, 1. Ja 2. Nein, in EZ bekommt man keine Urlausbansprùche 3. Die EZ endet mit dem Vertrag 4. Am EG wùrde sich nichts àndern 5. Sie sind dann gesperrt, es sei denn, Sie kònnen dem Amt das Mobbing beweisen Liebe Grùsse NB
SumSum076
1) Ja 2) Wenn du dies Jahr in Elternzeit warst und deinen Vertrag kündigst, hast du dies Jahr überhaupt keinen Urlaub! 3) Ohne Arbeitsvertrag - keine Elternzeit - keine Versicherungen. Beim Elterngeld ändert das nix. 4) Da du selber gekündigt hast, gibts eine Sperre! Sinnvoller wäre es da, erst zu kündigen, wenn du einen neuen Job hast. 5) Aus welchem Grund solltest du während der Elternzeit und dann noch an einer Depression leidend deinen Vertrag kündigen? Vor allem ohne einen neuen Job zu haben? Gruß Sabine
Kratos
Hi, also kündigen würde ich zu jetzigen Zeitpunkt nicht! Falls Ihr evtl. plant innerhalb des dritten Lebensjahres Eures Kindes ein Weiteres zu bekommen, würdest Du nochmals Mutterschaftsgeld vom deinem Arbeitgeber erhalten. Ansonsten doch einfach mal eine Termin beim "Arbeitsamt" machen. Grüße Kratos
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