Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eigenkündigung in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Eigenkündigung in Elternzeit

AngelsPoison

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, ich bin bis 03/2016 in Elternzeit und möchte nun meinen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen, da ich nicht mehr in den Betrieb zurück möchte. Zumal ich kurz vor Schwangerschaftsbeginn krankgeschrieben gewesen bin (Depressionen aufgrund von Mobbing bei der Arbeit) und in dieser Zeit die Kündigung bekommen habe, die mein AG allerdings zurück nehmen musste, da zum Zeitpunkt dieser Kündigung bereits die Schwangerschaft bestand. Meine Fragen, - wird bei Eigenkündigung Resturlaub ausgezahlt? - Wäre auch der komplette Urlaubsanspruch von 30 Tagen diesen Jahres mit inbegriffen? - Würde sich die Kündigung irgendwie auf Elternzeit und Elterngeld auswirken? - Wenn ich nach Elternzeit lediglich einen Teilzeitjob aufnehmen würde oder gar Arbeitssuchend wäre, wie verhält sich das mit einer Sperre beim Arbeitsamt? Ich habe gelesen, dass diese erst NACH Elternzeit beginnen würde, jedoch komplett ausfallen würde, wenn man aus bestimmten Grund kündigt. Was bei mir, wegen der Depressionen (bin noch immer in Behandlung) der Fall ist. Müsste dies in der Kündigung angegeben sein oder bräuchte ich da eine Art Gutachten für das AAmt? Ist dies überhaupt korrekt? Hoffe auf Antworten meiner Fragen. Viele Grüße und besten Dank im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ja 2. Nein, in EZ bekommt man keine Urlausbansprùche 3. Die EZ endet mit dem Vertrag 4. Am EG wùrde sich nichts àndern 5. Sie sind dann gesperrt, es sei denn, Sie kònnen dem Amt das Mobbing beweisen Liebe Grùsse NB


SumSum076

Beitrag melden

1) Ja 2) Wenn du dies Jahr in Elternzeit warst und deinen Vertrag kündigst, hast du dies Jahr überhaupt keinen Urlaub! 3) Ohne Arbeitsvertrag - keine Elternzeit - keine Versicherungen. Beim Elterngeld ändert das nix. 4) Da du selber gekündigt hast, gibts eine Sperre! Sinnvoller wäre es da, erst zu kündigen, wenn du einen neuen Job hast. 5) Aus welchem Grund solltest du während der Elternzeit und dann noch an einer Depression leidend deinen Vertrag kündigen? Vor allem ohne einen neuen Job zu haben? Gruß Sabine


Kratos

Beitrag melden

Hi, also kündigen würde ich zu jetzigen Zeitpunkt nicht! Falls Ihr evtl. plant innerhalb des dritten Lebensjahres Eures Kindes ein Weiteres zu bekommen, würdest Du nochmals Mutterschaftsgeld vom deinem Arbeitgeber erhalten. Ansonsten doch einfach mal eine Termin beim "Arbeitsamt" machen. Grüße Kratos


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...

Guten Tag Frau Bader,  wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate?  Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...

Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit.  Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...