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Hallo Frau Bader, ich war letztes Jahr in der Zeit von 10.11.-18.12.02 im Krankenhaus und hatte am 06.12. einen Kaiserschnitt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Nun habe ich für die Zeit vom 13.12.-18.12. eine Rechnung in Höhe von 54,-- EUR bekommen. Ich war der Meinung, daß in Schwangerschaft und Mutterschutz die Frauen von der Zuzahlung befreit sind. Ein Anruf in der Entbindungsklinik war nicht sehr aufschlußreich. Ist die Rechung berechtigt? Danke im voraus. Anette
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Hallo Anette, m.E. ist die Anforderung nicht rechtens. Erkundige Dich doch bei Deiner Krankenkasse, die können Dir exakte Auskünfte geben. LG Annette
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Alles was vor der Geburt war, also der stationäre Aufenthalt muß von dir bezahlt werden. Ab dem Tag der ET ist alles frei. Mir ging es auch so. Ich lag 4 Wochen bevor ich entbunden hatte im Kh und mußte die Kosten übernehmen. Man erklärte mir das alles was mit der Geburt zu tun hat frei ist. Das heißt die Entbindung und das Wochenbett, alles andere gehört zur Schwangerschaft und ist kostenpflichtig. LG Yvonne
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Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
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