Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Durch mein Ehrenamt bekomme ich weniger Elterngeld.

Frage: Durch mein Ehrenamt bekomme ich weniger Elterngeld.

gronski

Beitrag melden

Um mein Unverständnis/Frage zum Elterngeldbescheid zu erklären, beschreibe ich kurz unsere persönliche Situation/Einkünfte. Geburt unseres Sohnes Michael April 2015. Da meine Frau im Somer 2014 als Ratsmitglied in unserer kleinen Gemeinde aufgenommen wurde und ich eine Aufwandsenschädigung! von ca.180/Monat bekommen habe, wurde nicht das Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt angerechnet sondern das Wirtschaftsjahr vor der Geburt (in unserem Fall 2014) Der Berechnungszeitraum hatte erst einmal keine Auswirkungen auf das Elterngeld (1300€), ehrlich gesagt, ist uns der Berechnungszeitraum nicht aufgefallen. Nach 12 Monaten ist meine Frau im April 2016 wieder Arbeiten gegangen und ich blieb daheim. Meine Frau wurde wieder schwanger und wir bekamen Ende 2016 unseren Sohn Markus. Wir hatten uns auf 1800€ Elterngeld eingestellt. Nun der nicht nachzuvollziehende Punkt. Da meine Frau durch ihre Mandatstätigkeit eine Aufwandentschädigung von 180 € bekommt, gilt sie als selbstständig (in unserem Fall mit Nulleinkünften). Aus diesem Grund wird das Wirtschaftsjahr vor der Geburt genommen->2015. Da meine Frau 2015 größtenteils in Elternzeit war, berechnt man das Elterngeld im Bemessungszeitraum Wirtschaftsjahr 2014!?! (wie bei Kind Michael April 2015) Das bedeutet für uns 500€ weniger Elterngeld im Monat. Meine konkrete Frage: Ist der Bemessungszeitraum zur Berechnung des Elterngeldes richtig? Muss man durch die Aufwandsentschädigungen im Rat gleich das Formular für Selbstständige ausfüllen? Ist das zulässig? Kann man durch Aufwandentschädigungen im Ehrenamt so benachteiligt werden? Ich habe folgenden Link schon gefunden: http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/elterngeld.html . Der Link hilft in unserem Fall nicht, da nicht über die Festlegung des Bemessungszeitraums geschrieben wird. Ich hoffe, unsere Situation wurde verstanden und einer kann uns helfen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...