Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Durch mein Ehrenamt bekomme ich weniger Elterngeld.

Frage: Durch mein Ehrenamt bekomme ich weniger Elterngeld.

gronski

Beitrag melden

Um mein Unverständnis/Frage zum Elterngeldbescheid zu erklären, beschreibe ich kurz unsere persönliche Situation/Einkünfte. Geburt unseres Sohnes Michael April 2015. Da meine Frau im Somer 2014 als Ratsmitglied in unserer kleinen Gemeinde aufgenommen wurde und ich eine Aufwandsenschädigung! von ca.180/Monat bekommen habe, wurde nicht das Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt angerechnet sondern das Wirtschaftsjahr vor der Geburt (in unserem Fall 2014) Der Berechnungszeitraum hatte erst einmal keine Auswirkungen auf das Elterngeld (1300€), ehrlich gesagt, ist uns der Berechnungszeitraum nicht aufgefallen. Nach 12 Monaten ist meine Frau im April 2016 wieder Arbeiten gegangen und ich blieb daheim. Meine Frau wurde wieder schwanger und wir bekamen Ende 2016 unseren Sohn Markus. Wir hatten uns auf 1800€ Elterngeld eingestellt. Nun der nicht nachzuvollziehende Punkt. Da meine Frau durch ihre Mandatstätigkeit eine Aufwandentschädigung von 180 € bekommt, gilt sie als selbstständig (in unserem Fall mit Nulleinkünften). Aus diesem Grund wird das Wirtschaftsjahr vor der Geburt genommen->2015. Da meine Frau 2015 größtenteils in Elternzeit war, berechnt man das Elterngeld im Bemessungszeitraum Wirtschaftsjahr 2014!?! (wie bei Kind Michael April 2015) Das bedeutet für uns 500€ weniger Elterngeld im Monat. Meine konkrete Frage: Ist der Bemessungszeitraum zur Berechnung des Elterngeldes richtig? Muss man durch die Aufwandsentschädigungen im Rat gleich das Formular für Selbstständige ausfüllen? Ist das zulässig? Kann man durch Aufwandentschädigungen im Ehrenamt so benachteiligt werden? Ich habe folgenden Link schon gefunden: http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/elterngeld.html . Der Link hilft in unserem Fall nicht, da nicht über die Festlegung des Bemessungszeitraums geschrieben wird. Ich hoffe, unsere Situation wurde verstanden und einer kann uns helfen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...