Miechen82
Guten Abend, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Dezember 2011. Ich habe, trotz mündlicher Zusage, dass die Verlängerung nur noch eine Formsache sei, heute erfahren, dass ich mich prophylaktisch beim AA melden solle weil mein hoher Krankenstand (ich habe ein kleines Kind und mir machen die KInderkeime leider auch sehr zu schaffen) nicht mehr vertretbar sei. Erste Frage: ist dies so rechtens? Ich bin vollkommen im Unklaren wie es weitergeht, durch die Blume glaube ich verstanden zu haben, dass wenn ich mich "wacker schlüge" (dh vermutlich nicht mehr fehle), bestehe vielleicht eine Chance auf Verlängerung um einige Monate. Ich rechne aber nicht mit einer Entscheidung von Nov/Dez. Nun zu meiner zweiten Frage: mein Mann und ich verdienen fast gleich, ich habe Steuerklasse 5, er die 3. Macht es Sinn, jetzt zu wechseln? Habe gelesen, es müsste auch zweckmäßig sein sonst erniedrigt es die Leistung. Würde 4/4 Sinn machen? Könnten wir dann nach evt Eintritt der Arbeitslosigkeit problemlos in 5/3 zurückwechseln? Vielen Dank für Ihre Hilfe Ihr Miechen
Hallo, 1. Einen Anspruch auf Verlänegrung haben Sie nur, wenn es IHnen vertraglich zugesichert wurde. 2. Je nach Lohnsteuerklasse fällt Ihr Arbeitslosengeld I und damit auch Ihr Gründungszuschuss ganz unterschiedlich hoch aus.Der Wechsel ist problemlos nur einmal im Jahr möglich Liebe Grüsse NB
Miechen82
Wir wollten eigentlich jetzt im/ab Oktober auch schwanger werden sofort nach Eintritt der SS auch die Steuerklassen wechseln hinsichtlich Elterngeld. Nun ist alles durcheinander, was können Sie uns raten? VIELEN DANK FÜR IHRE HILFE
Mitglied inaktiv
Hey Wenn Du einen befristeten Vertrag hast, dann bist Du verpflichtet Dich 3 Monate vorher beim Amt arbeitssuchend zu melden ! Anderweitig droht Dir eine Sperre. Steuerlich kenne ich mich nicht so gut aus, aber wenn ihr nahezu gleich verdient, dann bietet sich 4/4 auf jeden Fall an. Man darf glaube ich 1x im Jahr wechseln, was dann also bei einer Schwangerschaft wieder ab Januar möglich ist. Und meist dauert es ja auch ein paar Zyklen, bis sich ein Würmschen festbeisst.
Lina_100
Achtung, ein Wechsel der Steuerklassen nur um höheres ALG zu bekommen ist gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen (anders beim EG da ist es vergessen worden). IV/IV macht Sinn wenn annähernd gleich verdient wird, aber ob das jetzt so kurz vor Auslaufen des befristeten Vertrages noch als anderweitiger sachlicher Grund akzeptiert wird wäre zu prüfen.
Miechen82
Ich habe grad erst eine Leistungszulage erhalten und verdiene somit sogar einige weniger Euros mehr als mein Mann, also wäre es zweckmäßig. Glaub ich.
Mitglied inaktiv
Klar, warum nicht ?
Ähnliche Fragen
Hallo, ich würde gerne wissen wie sich das Arbeitslosengeld 1 berechnet, wenn das Elterngeld zu ende ist und man während dieses bekommen hat noch Teilzeit (10h/Woche) gearbeitet hat. Diese Teilzeitstelle endet zusammen mit dem Elterngeld. Fließt diese Teilzeitbeschäftigung mit in das Arbeitslosengeld ein oder berechnet es sich nur aus der Besc ...
Einen schönrn Guten Tag Ich hätte eine Frage . Ich habe meine 1 Tochter im Juli 21 auf die Welt gebracht und war bei ihr bis zum Juli.22 in Elternzeit davor war ich bis zum Mutterschutz im Tätigkeitsverbot . In Elternzeit bin ich wieder schwanger geworden und bin dann gleich wieder für 2 Monate bis zum Mutterschutz in das Tätigkeitsverbot gekomm ...
Hallo. Ich bin zum ersten Mal in dieser Situation und weiß daher nicht, was ich tun soll. Bitte antworten Sie mir. Ich beziehe Arbeitslosengeld, bin schwanger geworden und habe die Schwangerschaftsbescheinigung an die Agentur geschickt. Jetzt interessiert mich, welche finanziellen Rechte ich habe, wenn ich ein Kind zur Welt bringe und was mit der K ...
Hallo zusammen, ich habe bemerkt dass ich wohl ein bisschen blauäugig und schlecht informiert in meine Arbeitslosigkeit rein gegangen bin. Ich habe ein Kind, keine Kita aber die Omas können ihn betreuen. Ich hab jetzt nur 16 Stunden in der Woche angegeben. Und somit wurde mein Arbeitslosengeld nur für diese 16 h berechnet. Wenn ich jetzt ang ...
Hallo Frau Bader, Ich hätte eine frage bezüglich des Bezug von Arbeitslosengeld in der schwangerschaft. Ich war vor der Arbeitslosigkeit als zahnmedizinische Fanchamgeszellte beschäftigt. Und beziehe seit dem 22.1.2024 Arbeitslosengeld. Am 14.02 hab ich ein gespräch mit meiner Vermittler. Nun ist meine Frage, steht mir rein rechtlich tr ...
Hallo, meine Frau hat folgende Situation und wir wissen nicht, wie wir damit am besten umgehen. Ich versuche den zeitlichen Verlauf zu beschreiben: - bis Anfang 2022 vollzeit in Beschäftigung - ab Anfang 2022 Krankschreibung und Krankengeld - ab Mitte 2023 weiterhin krank geschrieben aber Krankengeld ausgelaufen. Bezug von Arbeitslosen ...
Hallo, Aktuell bin ich in Elternzeit seit der Geburt meiner Zwillinge im November 2022. Mein Arbeitsvertrag würde leider kurz vor der Geburt nicht verlängert. Nun bin ich in der 13 Woche erneut Schwanger. Mein Elterngeld bekomme ich bis Mitte Juli und mein Entbindungtermin ist Anfang Oktober. Jetzt sagt die Krankenkasse das ich wenn ich in der ...
Hallo, mich würde gern wissen ob ich Anspruch auf Elterngeld habe. Meine Elternzeit ist am 16.8.2024 beendet und zum Ende der Elternzeit habe ich das Arbeitsverhältnis meinerseits gekündigt. 1. Kind ist 2018 geboren 2. Kind 2021 dazwischen war ich für 1,5 Monate im Beschäftigungsverbot. Vor beiden Kinder war ich Vollzeit beschäftigt. Habe für ...
Hallo sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader! Mich beschäftigt folgende Frage und ich möchte Sie um Ihren Rat bitten. Unser Kind wurde am 25.3.2022 geboren. Meine Elternzeit geht vom 29.5.2022 bis 24.3.2025. Ich habe meinen langjährige Arbeitsstelle zum 31.3.2025 aufgrund von gesundheitlichen und psychischen Problemen gekündigt und bin ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin eine Ärztin und trotzdem suche ich schon 9 Monaten eine Arbeit. Ich bin meistens gar nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladet. 3 mal wurde ich zwar eingeladet, aber in alle Fälle wurde mir gesagt, dass ein Problem ist, dass ich jetzt von Elternzeit komme, also dass ich "zu lange weg von Krankenhaus war" und dass sie ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?