Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dringende Frage w/ Ende Elternzeit!!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dringende Frage w/ Ende Elternzeit!!

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Guten Tag Frau Bader, ich habe einige Fragen an Sie und bedanke mich schonmal vorab für Antworten! Ich befinde mich seit 2004 in der Elternzeit. Mein Sohn wurde am 27.06.04 geboren.Endet die Elternzeit dann genau am 27.06.2007?! Somit müsste ich am 28.06.2007 normalerweise wieder zur Arbeit gehen?! Bei mir ist folgender Fall: Ich bin mit meinem AG seit Ende der SSW "verkracht". Wir reden kein Wort mehr miteinander und werde dies auch ganz sicher persönlich nicht mehr tun. Unter solchen Voraussetzungen werde ich dort nicht mehr arbeiten, was natürlich noch hinzukommt ist, dass ich vorher Vollzeit gearbeitet habe und dies vorerst nicht mehr möglich sein wird, nur Teilzeit. Aber dies auch sicherlich nicht bei meinem derzeitigen AG! Man hatte mich wegen meiner SSW gemobbt und mich unmöglich behandelt! Was kann ich jetzt tun, damit der AG mir kündigt, damit ich falls ich keinen Job finde, nicht gesperrt werde? Ich möchte alles auf schriftlichem Wege klären. Ich bin privat rechtschutzvers. Und vorallem bis wann muss ich alles geklärt haben? Fristen? Soll ich den ersten Schritt machen oder erst noch warten, ob man mich kontaktiert, denn ich weiss dass dort eine Dame für mich sitzt. Der AG muss die Situation ja auch rechtzeitig geklärt haben. Ich brauche dringend Hilfe, denn ich bekomme wirlich Magenschmerzen bei dem Thema!!! Eine Antwort bzw. Ihre Hilfe wäre sehr freundlich. Können Sie mich ggf. auch weiter unterstützen, ich kenne sonst keinen Anwalt bzw. eine Anwältin, die mir hier helfen könnte beim Schriftverkehr, etc.. Mein AG ist nämlich auch ursprünglich Anwalt und kennt sich genau aus! Danke schön schonmal und beste Grüsse!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Erster Arbeitstag ist der Geburtstag 2. Sie haben verschiedne Möglichkeiten: Sie reden mit ihm und er soll kündigen oder Sie machen einen Aufhebungsvertrag. Sie bekommen nur für den Teil, den Sie zeitlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ARbGeld. Fragen Sie vorab bei der RS (wegen Selbstbehalt und ob Deckungszusage gegegebn wird). Wenn Sie wollen, schreibe ich dann denn AG an. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Deine Elternzeit endet am 26.06.2007. Dein erster Arbeitstag ist der 3.Geburtstag deines Kindes.


Mitglied inaktiv

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Hallöle... Magenschmerzen hatte ich auch. Ich würde den AG jetzt schon anschreiben, daß Du beabsichtigst am 27.06.07 wieder zu arbeiten. Allerdings ist es Dir wegen der Kindesbetreuung nicht möglich in VZ zu arbeiten. Sollte der AG Dir keine TZ Stelle anbieten können, dann kannste entweder gerichtlich dagegen vorgehen (bei mehr als 15 Mitarbeitern usw) oder aber kündigen. So weit ich weiß, wird man beim Arbeitsamt nicht gesperrt, wenn man aufgrund der Kinderbetreuung nur noch TZ arbeiten kann.... Mein AG war so "nett" und hat mir aufgrund der mangelnden Auftragslage gekündigt... Ab da ging es mir körperlich besser.... Kläre das so bald wie möglich, weil die Situation Deine Famlie und Deine Beziehung belastet (war bei mir zumindest so)... LG Peeka


Mitglied inaktiv

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Hallo und schonmal lieben Dank für Eure Antworten. Ja ich muss dies dringend klären, denn ich denke ständig darüber nach!! Ich habe auch ein wenig Angst davor!! Ja das wäre natürlich ein ganz wichtiger Punkt für mich, ob ich vom Arbeitsamt gesperrt werden würde, wenn ich aufgrund der Kinderbetreuung nur noch TZ arbeiten kann. Vielleicht darf ich die Frage hiermit an Frau Bader weiterleiten. Danke für die Antwort schonmal!! Euch lieben Dank und Grüsse


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