Mitglied inaktiv
Ich bin seid letztem Jahr (im OKtober) in einer ESF Maßnahme. Diese läuft am 30. September 2001 aus. Mein letzter Arbeitstag ist der 19. September. Das Baby soll am 1.November auf die Welt kommen. So nun meine Frage: Wie bin ich danach versichert? Ich habe eine fast 3 jährige Tochter. Von ihrem Vater hatte ich mich getrennt als sie 1 Jahr alt war, nach einem halben Jahr haben wir es nochmal miteinander versucht, aber mit getrennten Wohnungen, damit wir uns wieder zusammen raufen können. Er hat immer noch seine eigene Wohnung, aber wir wollen im Oktober dann doch zusammenziehen. (Sein Mietvertrag läuft bis zum 30. September). Nun habe ich gehört, das man ja nach der ESF Maßnahme keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hat. Also das Arbeitsamt die Krankenkasse nicht bezahlt. Das Sozialamt ist jetzt fleißig am rechnen, ob mein Lebenspartner zuviel verdient. Nun weiß ich das ich 30 Tage nach der ESF Maßnahme bei der Krankenkasse noch versichert bin, aber was ist danach? Wie ist das wenn man das Erziehungsgeld erhält? Ist man dann nicht automatisch versichert und wo muß man das melden? Und muß ich die Tage im September die ich nicht mehr auf Arbeit bin an den ESF Fond zurückzahlen? (Hab gehört das dies auch schon mal der Fall war) Diese Ratlosigkeit und das ewige hin und herschieben der Ämter, macht mich total fertig, dabei hatten wir uns so auf das Baby gefreut (auch wenn es nicht geplant war) Nur jetzt kommen mir echt Zweifel ob wir uns richtig entschieden haben, da wir dann wirklich unter dem Existenzminimum leben. Nur kommen sie (die Ämter) mit den Argumenten, Es ist ja der gleiche Vater. Es soll ja auch ein Urteil geben, in dem steht das der Kindsvater 30 Tage vor der Entbindung und 3 Jahre nach der Entbindung für uns aufkommen muß, selbst wenn wir nicht zusammen wären. Nur deswegen heiraten wiederstrebt mir, da ich eigentlich aus anderen Gründen heiraten wollte und nicht wegen dem Geld. (Ich wollte erst heiraten wenn beide Kinder was davon haben,bzw. laufen können) Wir wissen echt nicht mehr weiter, vor allem da ja unsere Abgaben bleiben (Miete, Autorate, Strom, Versicherungen etc.) Vielleicht können sie mir ja einen Rat geben und uns ein bischen Mut machen? Nun habe ich die Möglichkeit am 10. Oktober einen Kaiserschnitt zu machen, da bei meiner Tochter damals Komplikationen aufgetreten sind. Da würde ich ja theoretisch noch versichert sein, oder? Nun weiß ich nicht wie ich mich entscheiden soll? Danke schon im Voraus Annett
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