Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dringend Hilfe benötigt !! Seit einer Woche bei neuem Arbeitgeber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dringend Hilfe benötigt !! Seit einer Woche bei neuem Arbeitgeber

Tynka83

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich in diesem Forum bereits umgeschaut aber konnte keine konkrete Hilfestellung zu meiner Situation finden. Ich befinde mich derzeit in der 11. Schwangerschaftswoche und bin seit Freitag, dem 01,04,2016 bei meinem neuen Arbeitgeber angestellt. Den Vertrag habe ich bereits im November aus einer anderen festen Anstellung heraus unterzeichnet, da ich mich beruflich verändern wollte. Zu diesem Zeitpunkt war ich natürlich noch nicht Schwanger. Mein Arbeitsvertrag ist bis zum 30.09.2016 befristet. Jetzt Freitag ist das Risiko des ersten Trismesters um und dann werde ich meine Schwangerschaft meinem neuen Arbeitgeber mitteilen. Wie ich berits herausgefunden habe unterliege ich dem Mutterschutzgesetz und habe verstanden, dass ich nicht gekündigt werden kann. Es besteht bei mir auch keine Probezeit und dass mein Vertrag normal zum 30.09. ausläuft, habe ich ebenfalls verstanden. Nun ist es so, dass ich eine Beschäftigung im Außendienst habe, wo ich mehrere Stunden am Tag auch dienstlich mit dem PKW unterwegs bin und das Zubehör ( Laptop, Drucker usw.) iat ehrlich gesagt mit 9 kg ziemlich schwer. Wenn ich jetzt am Freitag zu meinem Arzt gehe und der mir mitteilt, dass meine Arbeit während der Schwangerschaft nicht zumutbar ist, kann es gut sein, dass mir dieser ein Beschäftigungsverbot ausstellt. Den Gesetztestext dazu habe ich mir ebenfalls mehrfach durchgelsen. Allerdings ist mir dieser bzgl der Bezahlung mit dem Durhschnitt aus den letzten 13 Wochen nicht verständlich, da ich dann ja nur 8 Tage dort gearbeitet hätte. Davor was ich in einer festen Anstellung und bin übergangslos gewechselt. Mein Gehalt ist ein fixer Bruttolohn von 2700 euro. Heisst es dann, dass dieser durch die 8 Tage in denen ich gearbeitet habe, geteilt wird und ich dann nur diese 337,50 euro bezhalt bekommen würde? Oder müsste mir der Arbeitgber weiterhin bis zum Ablauf des Vertrages die vollen 2700 euro zahlen? Ich habe leider auch in dieversen Foren keinerlei konkrete Antwort darauf finden können. Es wäre sehr nett wenn Sie mir helfen könnten und mir diese Frage beantworten könnten, da mich dies extrem belastet und ich da auch schon Nachts nicht wirklich gut schlafen kann. Mich plagen Existenzängste und ich weiss wirklich nicht mehr weiter. Bitte helfen Sie mir. Herzlichen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn, müsste der AG oder das Gewerbeaufsichtsamt das BV ausstellen - wobei ich hier ehrlich gesagt keinen Bedarf sehe. Dann muss man halt zweimal gehen oder später ausdrucken. Bei einem BV bekommen Sie den vollen Lohn weiter. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Sollte es wirklich im BV enden, bekommst Du den normalen Lohn weiter. Das mit den 3 Monaten wird von vielen falsch verstanden. Es kommt nur da zum Einsatz wo nach Stundenlohn bezahlt wird und das Gehalt monatlich unterschiedlich ist. Oder unterschiedliche Schichtzulagen gezahlt werden und der Lohn daher schwankt.


Tini_79

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Wobei ihr der FA doch nicht wegen der "schweren" Arbeit ein BV ausstellen kann, oder? Wenn die Arbeit schwanger nicht zu erledigen ist, muss der AG doch andere Aufgaben finden bzw. sie dann ins BV schicken?


Sternenschnuppe

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Die einen sagen so, die anderen so. Jeder FA entscheidet da auch unterschiedlich. 9kg, sind es laut Mutterschutz nicht ab 10 ?


Pureheart

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Hallo, egal ob Laptop oder Drucker, ob 9 oder 10 kg. Bitte den AG doch einfach, Dir mehrere Taschen zur Verfügung zu stellen und laufe zweimal zum Auto. Man kann es sich auch echt kompliziert mache...versuche - in Deinem eigenen Interesse - nicht ständig nur die Schwangerschaft vor Augen zu haben, sondern ein bißchen Hirn einzusetzen und mal ganz praktische Lösungen im Alltag zu finden. Mit einem BV ist Dein Problem nicht gelöst... Pureheart


Tynka83

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Es geht um die Gesamtsituation. Das viele arbeiten ohne geregelte Arbeitszeit, was ja im Außendienst nicjt möglich ist. Ja es sind 5 kg nicht mehrfach am Tag und 10 kg gar nicht. Aber ich muss den Koffer ja öfters heben. Und damit auch Treppen laufen. Aber spielt es bei dem BV überhaupt eine Rolle für die Bezahlung meine ich jetzt, welches BV es genau ist? Oder zahlt der Arbeitgeber nur bei einem bestimmten BV? Mein Chef wird mir dies nicht ausstellen da er eh sehr verärgert sein wird dass ich ja jetzt quasi unbrauchbar für ihn bin. Man könnte es auch psychischen Terror nennen. Mir ging es nur um den Wortlaut aus dem Mutterschutz dass bei einer Beschäftigungszeit unter den 13 Wochen, Ser kürzere Zeitraum abzurechnen ist. Demnach Waren es bei mir ja nur 8 Tage und dann hätte ich finanziell ein riesen Problem. Vielleicht seit ihr so lieb und antwortet mir nochmal darauf. Wäre echt wichtig. Danke


Tynka83

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Es geht um die Gesamtsituation. Das viele arbeiten ohne geregelte Arbeitszeit, was ja im Außendienst nicjt möglich ist. Ja es sind 5 kg nicht mehrfach am Tag und 10 kg gar nicht. Aber ich muss den Koffer ja öfters heben. Und damit auch Treppen laufen. Aber spielt es bei dem BV überhaupt eine Rolle für die Bezahlung meine ich jetzt, welches BV es genau ist? Oder zahlt der Arbeitgeber nur bei einem bestimmten BV? Mein Chef wird mir dies nicht ausstellen da er eh sehr verärgert sein wird dass ich ja jetzt quasi unbrauchbar für ihn bin. Man könnte es auch psychischen Terror nennen. Mir ging es nur um den Wortlaut aus dem Mutterschutz dass bei einer Beschäftigungszeit unter den 13 Wochen, Ser kürzere Zeitraum abzurechnen ist. Demnach Waren es bei mir ja nur 8 Tage und dann hätte ich finanziell ein riesen Problem. Vielleicht seit ihr so lieb und antwortet mir nochmal darauf. Wäre echt wichtig. Danke


desireekk

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Hallo, was Du schreibst sagt ganz klar: Du willst nicht arbeiten... ich habe auch im AD gearbeitet, habe ich jeder der beiden SSn ca. 60.000 km runtergespult. Als ich mit meinem FA sprach wg. dem vielen Fahrten war unsere Lösung, dass ich bitte jede Stunde für 10 min Pause mache und Spazierengehe. Und auch ich habe meine Sachen auf mehrere Taschen verteilt, bin ggf. öfter gelaufen...Laufen tut gut in der Schwangerschaft, auch Treppen! "Geregelte Arbeitszeit" hast Du von 8-20 Uhr. Mo-Fr Übrigens hab ich in so einem Job sogar direkt nach dem Muschu wieder VZ gearbeitet UND voll gestillt (und das 6 bzw. sogar 8,5 Monate!) Gruß D


Tynka83

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Ich habe zehn Jahre am Stück gearbeitet und bin wahrhaft kein fauler Mensch. Daher fühle ich mich davon nicht angesprochen. Jeder Mensch geht mit Empfinden oder Schmerzen oder Stress anders um. Wenn Du freiwillig gerne 12 Stunden am Tag gearbeitet hast, obwohl lt Gesetz nur 8,5 Stunden erlaubt sind uns du das Wohl deines Kindes aud Spiel setzen möchtest, ist es deine freie Entscheidung. Mir persönlich sind zehn Stunden, wenn man zwischendurch kotzen gehen muss weil einem schlecht ist, definitiv zu viel. Und mir ging es bei meiner Frage nicht darum wie ich an ein BV komme und wieso warum... sondern lediglich ging es mir einzig und allein um die Berechnung des Lohnes.. Wer welche Arbeiten tätigt sollte meiner Meinung nach ihm selbst überlassen sein und ich würde es nicht wagen anderen Menschen was zu unterstellen... Schönen Tag noch.


Mitglied inaktiv

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Also wenn ich Arzt wäre und mir eine Patientin sagen würde, BV wegen 9 kg scherer Akten-/Laptoptasche - dann würde ich sie gelinde gesagt auslachen. Du bist schwanger, nicht schwer krank. Was glaubst Du wie viele Mütter mit Kleinkindern bis zum Tag der Entbindung des 2ten Kindes die ersten Kinder regelmäßig noch heben müssen. Und das Mutterschaftsgesetzt sagt DAUERHAFTES SCHWERES heben ist nicht erlaubt. Das tragen einer Aktentasche oder eines Laptops gehören da sicherlich nicht zu. Außerdem darf dein Arzt dir das BV gar nicht aussprechen. Das darf in dem Fall nur der Arbeitgeber. Macht der Arzt das doch, kann der Arbeitgeber evtl sogar dagegen vorgehen. Der AG könnte dir nämlich theoretisch auch einen Job geben der dann im Büro ist und wo du nur als Telefon gehst oder Kaffee kochst. das wäre völlig legetim. Deshalb darf im Fall der Fälle das die berufliche Tätigkeit ein Problem sein könnte, nur der AG das BV aussprechen, nicht der Arzt. Das viele Ärzte das fälschlicherweise doch machen ist etwas was dringend abgeschafft gehört. genau nämlich weil es viele Frauen mißbrauchen. Ein Arzt darf das BV nur aussprechen wenn dringende gesundheitliche Aspekte das nötig machen, wenn Mutter und/oder Kind zB wegen schwersten Blutungen bedroht sind. Und auch dann ist erst zu prüfen ob nicht eine Krankschreibung Mittel der Wahl ist. Um mal zu zeigen wie schwer es ist ein BV zu bekommen, ich arbeite im Einzelhandel. Stehe 8 Std täglich auf den Beinen. Da aber nicht an einem Platz sondern weil ich durch den Laden laufe ist das keine rein stehende Tätigkeit. heben von knapp 10kg schweren Käserollen aus der Theke, anheben von über 25kg schweren Fleischkistzen, einräumen von Ware, bedienen an einer tiefen Theke bei der man sich zwangsläufig auf den Bauch legen muss, Dauerstress, dauernd kranke Kunden mit Kindern die Masern, Windpocken usw mit sich bringen usw. Und ich hatte zudem eine Herz-Op, Bluthochdruck und bin seit langem Schmerzpatienten - nichts davon hat ein BV begründen. selbst das Gewerbeamt sah kein Handlungsbedarf.


Sternenschnuppe

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Vielleicht liest Du noch einmal nach.


desireekk

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Hallo, Du unterstellst ganz schön viel... wo schrieb ich, dass ich 12 Stunden gearbeitet habe? Wenn die Arbeitszeit irgendwo zwischen 8 und 20 Uhr, Mo-Fr liegt... dann ist das nicht "unregelmäßig", denn viel Spielraum gibt es da nicht. Und Du musst auch nicht 10 Stunden arbeiten, auch das regelt das MuSchuG. Und nein, es ist nicht Dir selbst überlassen welche Arbeit Du ausführst solange Du einem Arbeitsvertrag unterschrieben hast und an diesen gebunden bist. UND dies eben nicht unter ein Beschäftigungsverbot fällt. Gruß D


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