Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

DRINGEND: Arbeitgeberanteil im Mutterschutz - direkt nach 1. EU

Frage: DRINGEND: Arbeitgeberanteil im Mutterschutz - direkt nach 1. EU

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Hallo, ich bin noch bis 15.12.02 im Erziehungsurlaub (3 Jahre), z. Zeit mit Genehmigung meines AG bei einer anderen Firma teilzeitbeschäftigt mit einem befristeteten Vertrag (Befristung ebenfalls bis 15.12.02). Bin erneut schwanger, MUSchu beginnt am 1.12.02. Ich war davon ausgegangen: a) dass bis zum Ende meines befristeteten Vertrages die andere Firma den Zuschuss zum MuSCHUGeld der KK übernimmt (also ca. 2 Wochen lang). b) danach meine alte Firma bis zur Geburt und für die 8 Wochen nach der Geburt die Differenz zu meinem letzten Nettogehalt (also das vor 3 Jahren) dazuzahlt c) mir für die Zeit des MUSCHu auch anteiliger Urlaub bei der alten Firma zusteht. Liege ich da richtig? Habe gerade in der Personalabteilung nachgefragt, da sagte man mir, dass ich nur den Anteil der KK bekomme und auch kein Urlaubsanspruch besteht "da ich ja nicht gearbeitet habe". Freue mich über jede hilfreiche Antwort. gruss


Mitglied inaktiv

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Hallo Annette! Nee, da liegst Du falsch. Dein alter AG muss nichts bezahlen, wenn Du im EU bist. Überleg mal, wenn Du jetzt drei Kinder im Abstand von drei Jahre bekämst, das wär ja toll für Dich. Das macht kein AG mit und dazu ist er auch nicht verpflichtet. Du bekommst nur einen Zuschuss, wenn Du auch tatsächlich in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehst. Für die Zeit des EU ruht dieses Arbeitsverhältnis ja, also gibt´s da auch keine Kohle. Viele Grüße Claudia


Mitglied inaktiv

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Hallo Claudia, vielen Dank für die schnelle Antwort. Allerdings: ich bin aber nicht mehr im Erziehungsurlaub ab dem 16.12. Rein theoretisch könnte ich dann am 16.12. auf der Matte stehen, um meine Arbeit wieder aufzunehmen. Geht aber nicht, bzw. nur bedingt, weil ich in der Schutzfrist bin (nach der Geburt darf ich ja 8 Wochen garnicht arbeiten, vorher nur auf freiwilliger Basis). Anders ist es während des EU: Hier stehe ich dem AG ja nicht zur Verfügung, und kann deshalb auch nicht erwarten, dass er die Differenz zu meinem Nettogehalt zahlt. Das mit dem aktiven Arbeitsverhältnis ist so eine Sache: ab dem 16.12. habe ich ja wieder ein aktives Arbeitsverhältnis bei meinem alten Arbeitgeber... So ganz klar ist mir das immer noch nicht... Gruss


Mitglied inaktiv

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Hallo, gerade hat die Personalabteilung angerufen: der AG Zuschuss und auch der anteilige Urlaub steht mir ab dem 16.12. zu! Dies nur zur Info für alle, die eine ähnliche Konstallation haben. Ich gehe davon aus, dass das absolut wasserdicht ist - die haben sich gleich an mehreren Stellen schlau gemacht. Geht bei mir auch um ziemlich viel Geld, da ich leitetende Angestellte war - freiwillig wird das ja nicht gerne bezahlt.... Gruss


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