Juniii
Sehr geehrte Frau Bader, welche Möglichkeiten hat man, wenn man zum Ende der Elternzeit (drei Jahre genommen) kündigen möchte und es versäumt hat, dies vor Ablauf der Dreimonats-Frist gemäß § 19 BEEG zu tun? Kann die Kündigung trotzdem erfolgen, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt (Verhältnis ist dahingehend gut). Oder kann man den Kündigungszeitpunkt um ein paar Tage vorverlagern um mit der kürzeren Frist laut Arbeitsvertrag/BGB kündigen zu können? Oder bleibt nur ein Aufhebungsvertrag? Dankeschön vorab und herzliche Grüße!
Hallo, wo kein Kläger, da kein Richter... Liebe Grüße NB
Philomena0303
Evtl. hast du noch Resturlaub, den du zur Überbrückung nehmen könntest?
Juniii
Danke, Philomena, für Deine Nachricht! Ich habe den Urlaub bis zur Geburt leider schon komplett genommen. Ich habe wohl gelesen, dass einem auch für die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt Urlaub zusteht. Notfalls muss ich nochmal für einen Monat arbeiten gehen und meine Selbständigkeit dann später starten... Abzüglich des Urlaubs sind es ja nicht viele Tage...
winniethewhat
Hallo Junii, Was spricht denn gegen einen Aufhebungsvertrag, wenn Du keinen "Widerstand" Deines AG erwartest? Viele Grüße, winnie
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