Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dienstreisen im Mutterschutz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dienstreisen im Mutterschutz

migi

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Hallo Frau Bader, ich habe kürzlich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert und nun werden die ganzen Formalismen in die Wege geleitet. Ich bin beruflich regelmässig auf Dienstreise und habe nun Angst, dies verboten zu bekommen. Daher folgende Fragen: 1. Das Beschäftigungsverbot zwischen 20 und 6 Uhr etc., gilt das auch für Reisezeit? Sprich: Darf ich z.B. nun erst nach 6 Uhr in einen Zug steigen? 2. Es steht ein Flug nach USA an, den ich auch gerne wahrnehmen würde sofern mein Frauenarzt nichts gegenteiliges sagt. Reine Flugdauer ca 8h, Gesamtreisezeit wäre dann wohl länger als die übliche Arbeitszeit. Aber wird das wie Arbeitszeit gerechnet? Oder welche Regeln gelten hier bzw ist das mit dem Mutterschutz zu vereinbaren? Vielen Dank vorab und Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn es Dienstzeit ist, ja 2. Rechtl. schwierig. Aber wenn Sie und der Ag sich einig sind, können Sie beim Gewerbeaufsichtsamt eine Ausnahme beantragen Liebe Grüsse, NB


Lina_100

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Reisezeiten in Bahn oder Fugzeug sind keine Arbeitszeiten solange man nicht tatsächlich etwas arbeitet (Aktenstudium, Vorbereitung, etc.). Selbst wenn der AG diese Zwiten kulanterweise als Arbeitszeit erfassen sollte. Dürfte daher kein Problem sein.


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