DGO
Hallo Frau Bäder, ich bin im 5 Monat schwanger und heute hat mir mein AG ein Beschäftigungsverbot zum 1.1 vorgeschlagen. Allerdings verlangt er ab 1.1. dann das Dienstauto, welches ich zu privaten Zwecke nutzen darf, zurück. Ich zahle hierfür monatlich per 1% Regelung. Es gibt einen Widerrufsklausel in der steht, dass der AG das Auto zurück fordern kann, wenn: 1. das Dienstverhältniss ruht.... z.b bei Elternzeit 2. der AN länger als 30 Tage arbeitsunfähig ist. Ich wäre mich nicht gegen das BV....Allerdings stellt sich mir die Frage, ob ich nicht bis einschließlich Mutterschutz (Mitte Februar) Anspruch auf das Dienstauto habe. bzw. ob der AG mir bei Entziehung des Autos nicht eine " Entschädigung " zahlen müsse. Es ist mein einziges Auto... und ich wäre gezwungen mir ein Auto zuzulegen. VG, S.Rose
Hallo, grds kann der Ag eine KLausel mit aufnehmen, dass der Wagen zurückzugeben ist. Aber Sie dind ja weder in EZ noch arbeitsunfähig. Deshalb sehe ich einen Anspruich Liebe Grüße NB
la-floe
moin, Gegenfrage: was hättest du denn in der anschließenden Elternzeit gemacht? Da hättest du dir doch ohnehin eine Auto zulegen müssen. Nun tust du es halt ein paar Wochen eher. floe
cube
Was heißt denn "vorgeschlagen"? Entweder gibt es einen Grund für ein BV oder nicht. Ein BV ist keine Arbeitsunfähigkeit - im Gegenteil kann ein BV nur ausgesprochen werden, wenn man grundsätzlich arbeitsfähig ist.
Tini_79
Wenn es ihr zusteht, dann ist es so und dann würde ich auch meinen Anspruch durchsetzen wollen. Ob das Auto wirklich benötigt wird, ist doch gar nicht von Belang dabei. Auch wenn dein Mann viel verdient und du dein Gehalt nicht unbedingt brauchen würdest, würdest du doch nicht einfach mal darauf verzichten wollen.
Felica
Mal davon abgesehen das es fraglich ist ob man ein BV vorschlagen darf, klar darf der AG dann auch das Dienstauto einkassieren. Du bist nicht am arbeiten, brauchst es also auch nicht. hast ja ausreichend Zeit bis dahin eine Lösung zu finden. Anders sähe es aus wenn der Wagen dir auch zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen würde, aber genau das scheint ja nicht der Fall zu sein. Sonst dürftest du den auch bei Krankheit usw nutzen. Davon ab hast du eh kein Mitsprachrecht beim BV, das darf und muss der Ag dann aussprechen wenn er keine geeignete Arbeit für dich aufgrund der Schwangerschaft hat.
DGO
Hallo, Natürlich darf ich es privat nutzen. Steht im Text! Und zu verschenken habe ich nichts.
DGO
@floe... die Elternzeit beginnt aber erst Ende Mai!Warum soll ich 5 Monate auf etwas verzichten was im Dienstvertrag steht? VG
cube
Sie schreibt aber, das sie das Auto auch privat nutzen darf - der AG sich aber das Recht einräumt, bei mehr als 30 Tagen AU das Auto zurück zu fordern. Daher bin ich mir auch unsicher, wie das nun rechtlich aussieht. BV gilt ja als ruhendes Arbeitsverhältnis - er hat sich eingeräumt, das er das in diesem Fall auch einfordern darf. Aber ist das rechtlich überhaupt ok? Wenn grundsätzlich die private Nutzung erlaubt ist? Sie zahlt ja den geldwerten Vorteil dafür.
Felica
Die Widerrufsklausel sagt aber das der AG die private Nutzung jederzeit widerrufen darf. Und genau das hat er gemacht. Du hast sogar einen Monat Zeit dir Ersartz zu besorgen. Und wegen verschenken, dir würde beim EG auch der Wagen angerechnet werden. So umgehst du das immerhin.
DGO
Richtig... beim Elterngeld. Das beginnt aber erst Monate später!
luvi
Wenn du das Auto aber zurückgeben musst, müsstest du auch mehr Lohn netto bekommen. Von dem her, würde es dein Elterngeld erhöhen. Ich sehe es allerdings wie du. Auch im BV darfst du das Auto behalten. Ich finde es allerdings eigenartig, dass das BV ab Januar gelten soll. Entweder der Job ist gefährlich, dann muss das BV ab sofort her, wenn er nicht gefährdend ist, gibt es kein BV. LG luvi
DGO
Genau das ist meine Frage! Ich poche nicht auf das Auto.... aber möchte auch nicht so ohne weiteres darauf verzichten...Bzw. bin ich der Meinung, dass ich etwas mehr netto bekommen müsste. Hier wäre dann wiederum die Frage" was etwas mehr" bedeutet? Das Beschäftigungsverbot wird meines erachtens vorgeschlagen weil ich in der bisherigen Schwangerschaft immer mal Krank geschrieben werde und der AG so besser planen könnte.
Felica
Damit wäre das BV nicht haltbar. Der AG dürfte aber nach 30 Tagen AU auch das Fahrzeug einziehen. Du hättest dann nach 6 Wochen Gesamt-AU Anspruch auf Krankengeld. Das du entsprechend mehr Geld bekommst versteht sich von selbst.
DGO
Der Arbeitgeber sendet aber bezüglich mehr Geld keine Signale. Meine Frage dazu beantwortet er bis dato nicht... Mal sehen
HeyDu!
Im BV ruht das Arbeitsverhältnis nicht (PUNKT). Keine Klausel bzgl. Rückforderung greift. EZ beginnt nach dem Mutterschutz. Da darf er den Wagen wieder haben...
DGO
Danke. Genau so sehe ich das auch. Letztendlich wäre ich auch bereit das Auto zurück zu geben, aber natürlich NUR bei einem höheren Gehalt. (Nutzungsentschädigung) Hier würde mich interessieren was ich den AG als Nutzungentschädigung vorschlagen darf wenn er das Auto mir nicht überlässt. VG
desireekk
Dienstwagen bei Beschäftigungsverbot und während der Schutzfristen: Während eines Beschäftigungsverbots nach §§ 3 Abs. 1 oder 4 MuSchG sowie während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung besteht der Anspruch der werdenden oder der jungen Mutter auf die weitere Überlassung des Dienstwagens zu privaten Zwecken fort, sofern dieser als Sachbezug zum Arbeitsentgelt zu werten ist (BAG-Urteil vom 11.10.2000 zu AZ: 5 AZR 240/99). Quelle: https://www.anwaeltin-werner.de/2016/06/21/beschaeftigungsverbot-aufgrund-von-schwangerschaft/ Andere quellen zum nachlesen: https://trabhardt-arbeitsrecht.de/dienstwagen-elternzeit-und-mutterschutz/ https://www.streifler.de/artikel/arbeitsvertragsrecht-3a-dienstwagen-darf-waehrend-mutterschutzrechtlichem-beschaeftigungsverbot-genutzt-werden-_12590 https://www.rund-ums-baby.de/recht/Dienstwagen-waehrend-ind-Beschaeftigungsverbot_168632.htm https://www.heise.de/resale/artikel/Eine-werdende-Mutter-darf-ihren-Dienstwagen-behalten-1183197.html Hilft das erst Mal? Gruss D
Felica
Nein, Google weist auf die Widerrufsklausel hin: Zitat: Widerrufsklausel im Dienstwagenvertrag Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn im Arbeitsvertrag oder in der Dienstwagenvereinbarung eine Widerrufsklausel vereinbart wurde, wonach sich der Arbeitgeber vorbehalten hat, die Überlassung des Dienstwagens zu widerrufen, wenn und solange der Dienstwagen für dienstliche Zwecke von dem Arbeitnehmer nicht mehr benötigt wird. Eine solche Klausel ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts wirksam (BAG, Urteil v. 21.03.2012, 5 AZR 651/10). Durch den Mutterschutz (Beschäftigungsverbot) muss keine Arbeitsleistung mehr erbracht werden. Dienstfahrten mit dem Dienstwagen entfallen. Ihr Arbeitgeber ist dann berechtigt, den Dienstwagen während des Mutterschutzes von Ihnen heraus zu verlangen. Er muss Ihnen auch keine Entschädigung für den Entzug der privaten Nutzung zahlen. Allerdings muss der Widerruf der Privatnutzung billigem Ermessen entsprechen. Das heißt, Ihr Arbeitgeber muss im jeweiligen Einzelfall auch immer Ihre private Situation berücksichtigen. So muss Ihr Arbeitgeber Ihnen eine gewisse Auslauffrist gewähren, damit Sie sich gegebenenfalls um ein Ersatzfahrzeug kümmern können, wenn der Dienstwagen Ihr einziger Pkw ist. Es bedarf dann schon eines konkreten, dringenden betrieblichen Interesses, wenn er den Dienstwagen sofort zurück verlangt. Ebenso ist die steuererrechtliche Lage zu berücksichtigen. Sofern Sie mit Ihrem Arbeitgeber die 1%-Regelung vereinbart haben, muss er die Pauschalsteuer immer für den vollen Kalendermonat abführen. Es handelt sich um Monatswerte, die auch dann anzusetzen sind, wenn der Dienstwagen dem Arbeitnehmer im Kalendermonat nur zeitweise zur Verfügung steht. Eine Kürzung der Werte ist nicht zulässig (Lohnsteuer-Richtlinien R 8.1. zu § 8 Abs. 2 EStG). Damit würde der Entzug des Dienstwagens im Laufe eines Kalendermonats nicht nur zu einem Nutzungsausfall, sondern auch zu einer spürbaren Minderung Ihres Einkommens führen. Daher darf Ihr Arbeitgeber den Dienstwagen – sofern keine besonderen dienstlichen Interessen die sofortige Rückgabe rechtfertigen – nur zum Ende eines Kalendermonats zurückverlangen. Tipp Verlangt Ihr Arbeitgeber den Dienstwagen ohne eine Auslauffrist mitten im Kalendermonat heraus, macht er sich schadensersatzpflichtig. Sie können dann für Tage der entgangenen Nutzung des Dienstwagens eine Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich ebenfalls nach dem steuerrechtlichen Wert der privaten Nutzung, also 1% des Listenpreises. Den Dienstwagen trotz Aufforderung des Arbeitgebers hingegen einfach nicht zurück zugeben, könnte gefährlich werden. Sollten Sie tatsächlich kein Recht zum Besitz mehr haben, verhalten Sie sich vertragswidrig und riskieren möglicherweise eine fristlose Kündigung. Sicherer ist es, den Dienstwagen an den Arbeitgeber zurückzugeben und ihn dann auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Noch besser ist es natürlich, Sie reden noch einmal mit ihrem Arbeitgeber und verständigen sich. Damit Sie in Ruhe Ihren Mutterschutz genießen und sich auf Ihr Kind freuen können. Da lohnt sich meist der Ärger nicht. SEBASTIAN TRABHARDT Anwalt für Arbeitsrecht Dienstwagen Elternzeit und Mutterschutz Rechtsanwalt-Trabhardt-Anwalt Arbeitsrecht Hamburg Wenn Sie eine Beratung zum Thema Dienstwagen Elternzeit und Mutterschutz wünschen, nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Eine Erstberatung hilft Ihnen, Klarheit zu bekommen. Ich berate Sie bundesweit und vor Ort in Hamburg. Quelle: https://trabhardt-arbeitsrecht.de/dienstwagen-elternzeit-und-mutterschutz/ Das was ich gesagt habe, der AG scheint sich genau auf die Widerrufsklausel zu beziehen, was er eben darf.
DGO
Für mich eben nicht!!...da die Widerrufsvereinbarung sich nur auf die 2 Punkte bezieht. 1. Bei länger Arbeitsunfähigkeit als 30Tage 2. Bei RUHENDEM Arbeitsverhältnis Diese 2 Punkte treffen hier für mich nicht zu. Deswegen gilt hier kein Widerruf und ich kann auf das Dienstauto bestehen. Schön wäre wenn Frau Bader mal etwas dazu sagt. VG
Dojii
Du solltest ihr schon ein bisschen Zeit geben, deine Frage ist noch keine 24h alt. Sie beantwortet die Fragen hier kostenlos in ihrer Freizeit und das sind Themen, die sich Anwälte sonst gut bezahlen lassen.
DGO
Vollkommen richtig....deswegen hat Sie alle Zeit der Welt
DGO
Habe einen interessanten Artikel gefunden... https://www.zeit.de/karriere/beruf/2016-06/dienstwagen-abschaffen-arbeitgeber-arbeitsrecht
Meike789
Wenn der Dienstwagen nach der 1 % - Regelung versteuert wird, hast du ohne ihn so oder so mehr netto. Ohne deine Gehaltsabrechnung zu sehen und zu wissen wie hoch der Listenpreis ist, kann dir aber auch keiner sagen, wie viel mehr netto. Such dir mal einen Gehaltsrechner im Internet, der das kann.
DGO
...mir geht es in erster Linie darum ob ich gesetzlich Anspruch habe auf dieses "Mehr Netto"! Ich zahle 130€ Brutto monatlich für einen Vw up mit 13000€ Listenpreis. Mein Gehalt beträgt 2800€ Brutto.Das ich diese 130€ Brutto mehr habe ist klar.... Aber was ist mit dem geldwerten Vorteil? Der steht mir meiner Meinung nach definitiv zu, wenn der AG das Auto zurück haben will. Der AG sieht das anderst. Er will nur die 130Brutto mehr bezahlen. VG
Meike789
Dein Gehalt ist ohne geldwerten Vorteil 2800 brutto, richtig? Ich schätze dann knapp 100 Euro netto hättest du mehr. Du zahlst für das Auto bzw. den geldwerten Vorteil ja nur die Steuern und die würden dann wegfallen. Dann verdienst du insgesamt weniger und zahlst auch weniger Steuern. Dafür muss dir der Arbeitgeber nicht mehr bezahlen - im Arbeitsvertrag müsste ja der Bruttolohn stehen. Die knapp 100 Euro sind nur grob, da ich nicht weiß, welche Steuerklasse, Entfernung zum Arbeitsort, Kinder, Kirche, Zusatzbeintrag KV du bist/hast. Gib das mal da ein: https://www.brutto-netto-rechner.info Und in den geldwerten Vorteil gehört auch dieser Kilometerbeitrag nach der Entfernung zur Arbeit.
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