Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

die wohl 1000. Frage zum Elterngeld

Frage: die wohl 1000. Frage zum Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, seit März 06 bin ich für 3 Jahre in Elternzeit. Wenn alles hinhaut, kann ich ab 2007 30 Std/Woche arbeiten. Wenn nun z.B. in 2008 ein Geschwisterchen käme, welches Gehalt zählt dann fürs Elterngeld - das aus der aktuellen Elternzeit/Teilzeit oder das von dem Vollzeitjob vorher? Kann man eigentlich in der "neuen Elternzeit", d.h. bei Elterngeldbezug auch Teilzeit arbeiten bzw. wie wird das dann angerechnet? Herzlichen Dank! ivonne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus. Dieser trägt in mehrfacher Hinsicht den besonderen Bedürfnissen dieser Familien Rechnung: Erstens werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden. Zweitens wird das danach zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro im Monat erhöht. Und drittens wird dieser Erhöhungsbetrag abhängig von der konkreten Familiensituation gewährt. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also sogar größer als drei Jahre sein. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag. Der Grundbetrag des Elterngelds läuft weiter bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder vierzehn Monaten. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo iu, mit der neuen Regelung kenne ich mich auch nicht so genau aus. Bisher war es so, dass man das ERZIEHUNGSGELD entweder für 1 Jahr in Höhe von 450 € oder 2 Jahre in Höhe von jeweils 300 € pro Monat bekommen hat. Wir mussten das bei dem zuständigen "Versorgungsamt" beantragen. Schau da mal im Internet nach. Soweit ich das aus den Medien mitbekommen habe, wird das NEUE Elterngeld für Kinder gezahlt wird, welche ab dem 01.01.2007, 0 Uhr geboren werden. Die Kinder, welche vorher geboren werden, müssten wahrscheinlich noch nach der "alten" Regelung bearbeitet werden. Die Höhe für das Elterngeld ab dem 01.01.2007 hängt vom Einkommen ab. Es werden aber MINDESTENS 300 €, aber MAXIMAL 1800 € gezahlt. Das ist einkommensabhängig. Des Weiteren wäre zu beachten, dass das Einkommen herangezogen wird und davon 65 % gezahlt werden. Wenn ihr schon mehr als ein Kind habt, also wenn ein Geschwisterkind unterwegs ist, werden nochmals 10 % obendrauf, mindestens 75 €, gelegt. Dieses Elterngeld wird dann aber nur 12 Monate gezahlt. Wenn dein Mann bzw. der Vater des Kindes, anschließend Elternzeit nimmt, bekommt Ihr 2 Monate zusätzliches Elterngeld nach den o. g. Regelungen. Bitte erkundige dich aber genau im Internet oder auch beim Arbeitsamt oder Versorgungsamt über die genauen Einzelheiten. Hoffentlich konnte ich dir ein bisschen weiterhelfen. Liebe Grüße von Mathias (Papa Jean) mit Margarethe und Jean Marcus.


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