Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Der Anspruch auf Mutterschutzgeld bei der Werkstudenttätigkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Der Anspruch auf Mutterschutzgeld bei der Werkstudenttätigkeit

Annamaik

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Sehr geehrte Frau Bäder, mein Fall ist folgender: Ich bin seit 1.03.2016 bei einer Firma München als Werkstudentin angestellt. Ich habe einen Befristeter Arbeitsvertrag bis 31.03.2017. Ich bin schwanger und habe mich vor 3 Wochen zum Mutterschutz Urlaub bei meiner Krankenversicherung AOK angemeldet. Die möchten jetzt nicht bezahlen da ich im Januar 2017 nicht gearbeitet habe denn ich hatte als Studentin die Pflicht an der Uni Vorlesungen zu besuchen und Master Arbeit zu schreiben. Könnten Sie mir in diesem Fall einen Rat geben oder ggf. mich vertreten? Ich habe eine Rechtsschutz Versicherung. Mit freundlichen Grüßen, Kravchenko Anna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte stellen Sie die Frage noch mal mit folgenden Angaben: Sind sie versicherungspflichtig beschäftigt? Und was steht im Arbeitsvertrag zu den Stunden außerhalb der Semesterferien? Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wann ist denn dein voraussichtlicher Entbindungstermin? Und wieviele Stunden pro Monat hast du laut Arbeitsvertrag zu leisten?


Annamaik

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Der voraussichtliche Entbindungstermin ist am 7.03.2017 Laut dem Arbeitsvertrag §3 Arbeitszeit (1) die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt innerhalb der Semesterferien maximal 40 Std., während des Semesters ( Vorlesungen) maximal 20 Std. ausschließlich der Pausen. Der Arbeitnehmer führt eine Anwesenheitsliste, die er jeweils zur Monatsmiette an die Personalabteilung weitergibt. (2) Die Verteilung der Arbeitszeit auf die Werktage richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des Arbeitsgebers. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und jeweiligen Regelungen. In dem folge meine Arbeitszeit nach Absprache mit dem Abteilungsleiter ist relativ flexibel und in diesem Fall hatte keinen Widerspruch auf vorzeitigen Mutterschaftsurlaub.


Annamaik

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Ich bin freiwillig gesetzlich versichert bei der AOK. Außerhalb der Semesterferien darf ich 20 std. pro Woche arbeiten. Viele Grüße, Anna


Mitglied inaktiv

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Ich kenne das von anderen Studenten auch so, dass die Werkstudententätigkeit sehr flexibel gehandhabt wird. Das Studium geht letztlich vor. Wenn keine Zeit bleibt, neben Vorlesungen und Masterarbeit noch zu jobben, dann wird in manchen Monaten eben nicht gearbeitet. Bist du denn jetzt mit der Masterarbeit schon fertig? Es sind ja nur noch 3 Wochen (?) bis zur Entbindung!?


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