Guten Tag Frau Bader,
Nach Paar telefonaten heute Mit Behörden, bin ich Richtig Traurig..
In Kurzem:
Meine Situation:
Ich habe ein Befristeten Arbeitsvertrag bis 28.02.2018. Ich bin Arbeitssuchend gemeldet. Habe auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil ich mehr als ein Jahr gearbeitet habe.
Nun Geburtstermin ist angerechnet - 12.04.2018. Nach Berechnung von Krankenkasse tritt am 01.03.2018 mein Mutterschutzzeit an.
Da Vertrag nicht verlängert wird, braucht die Krankenkasse „ Bescheinigung auf Anspruch auf Arbeitslosengeld“ um Mutterschutzgeld zu berechnen.
Nach Aussage von Arbeitsagentur habe ich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld , weil ich kein Tag arbeitslos werde, da am 1.03. 2018 fängt die Mutterschutz an. Und Mutterschutzgeld soll nach der letzten Gehaltsabrechnung berechnet werden.
Darauf sagt Mitarbeiterin der Krankenkasse, dass Mutterschutzgeld ist ein Ersatzzahlung und ohne „Anspruch auf Arbeitslosengeld“ gibt es Mutterschutzgeld nicht.
Also gibt es gar nichts.. Kein Arbeitslosengeld, Kein Mutterschutzgeld und bleibe ich auch ohne Krankenversicherung..
Wie kann es sein.?
Will gar nicht daran denken was wird wenn ich Elterngeld beantrage..
Mit freundlichen Grüssen Karina.
von
Karina_fl
am 12.12.2017, 18:40
Antwort auf:
Kein Mutterschutzgeld Anspruch
Hallo,
da gibt es einen einfachen Trick: Sie verzichten auf den Mutterschutz vor der Geburt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.12.2017
Antwort auf:
Kein Mutterschutzgeld Anspruch
Ganz einfach, du verzichtest auf den vorgeburtlichen Mutterschutz - das darfst du nämlich. Wenn sie sooo richtig blöde kommen und sich meinen nicht an geltendes recht halten zu müssen. Und wenn du verzichtest kannst du dich auch arbeitslos und -suchend melden und bekommst damit eben auch ALG1. Nach der Geburt gibt es dann erste Mutterschutzgeld und dann Elterngeld.
Schon wegen dem Umstand erachte ich die Aussage der Mitarbeiterin vom AA als falsch - darauf hätte sie dich genauso hinweisen müssen meiner Meinung nach die die von der KK. Schau mal hier: https://www.haufe.de/personal/entgelt/luecken-beim-anspruch-auf-mutterschaftsgeld-geschlossen_78_316300.html
Heißt, beide haben dir soooo Bockmist erzählt. Die von der KK hat insofern Recht das man nur Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat wenn man Anspruch auf ALG1 hat. Du hast aber theoretisch auf ALG1 eben Anspruch weil du auf den vorgeburtlichen Mutterschutz eben freiwillig verzichten könntest. Nur eben nicht auf den Arbeitgeberanteil, dafür aber Mutterschutzgeld in Höhe von Krankengeld. meine Vermutung, die Mitarbeiterin hat nur gehört, AA hat mir gesagt ich habe kein Anspruch auf ALG1 und dann entsprechend ihr Sätzchen "runtergeleiert"...Ohne nachzuhacken wie es zu dieser- eben falschen - Aussage gekommen ist.
Druck das man aus und geh damit man zum AA - und dann am besten zum Vorgesetzten der Mitarbeiterin wenn diese quer kommt.
Mitglied inaktiv - 12.12.2017, 20:02