Hallo Frau Bader, Ende April läuft mein Arbeitsvertrag aus. Der Geburtstermin des Kindes ist jedoch Ende Mai, sodass ich Mitte April ausscheiden werde. Bekomme ich trotzdem Mutterschaftsgeld oder habe ich keinen Anspruch? Wie wird es in meinem Fall sechs Wochen vor der Geburt u acht Wochen danach geregelt sein? Falls ich einen Anspruch habe: wer finanziert mich u wie hoch ist die Förderung? Vielen Dank und Grüße Katrina
von Katrina_1981 am 15.10.2013, 10:58