Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Den AG bitten mich in Elternzeit zu kündigen oder selbst zu kündigen was empfehl

Frage: Den AG bitten mich in Elternzeit zu kündigen oder selbst zu kündigen was empfehl

Sofia1503

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Fall ist etwas kompliziert und ich überlege die ganze Zeit wie ich am besten vorgehen soll... Ich versuche mich kurz zu fassen: Ich habe während meiner Schwangerschaft in einer Praxis gearbeitet und würde im infektiösen Bereich eingesetzt, obwohl der AG das nicht tun durfte.Als ich ihn darauf hinwies,dass ich als Schwangere nur an der Anmeldung arbeiten dürfte,meinte er dazu das wäre Quatsch. Habe daraufhin von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot bekommen bis Ende der SS.Ich habe meine Elternzeit auf 2 Jahre beantragt. Noch während der SS wurde ich aufgefordert meine Arbeitssachen abzuholen und den Praxisschlüssel zurückzugeben (während dem Beschäftigungsverbot war das) und tat das auch.Als ich dort war sagte mein AG zu mir ich solle mir keine Hoffnung machen,dass er mich nach der SS wieder beschäftigen würde. Das liegt auch in meinem Interesse,da es für mich unzumutbar wäre dort wieder zu arbeiten nach dem ganzen Stress während der SS. Deshalb meine Frage: ich möchte versuchen mit meinen AG zu reden(obwohl das auch bestimmt schwierig wird),dass er mir jetzt schon in der Elternzeit kündigt,damit ich mich anderswo bewerben kann.Meine Elternzeit endet am 14.3.2018. Oder soll ich selber kündigen? Wie ist es dann muss ich wieder bei ihm arbeiten gehen während der Kündigungsfrist und wie lange beträgt diese? Ich habe vor,einen komplett anderen Beruf in Teilzeit anzunehmen wenn ich aus dem jetzigen Vertrag raus bin.Ich kann dort nicht mehr hin,das würde ich nicht aushalten nach dem ganzen Theater. Falls ich so schnell keine neue Stelle finde,wie ist das dann mit der Agentur für Arbeit,habe ich irgendeinen Anspruch oder erwartet mich eine Sperre und wie lange? Ich entschuldige mich nochmal für den langen Post. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er wird wahrscheinlich keine 10 AN haben - dann darf er Ihnen nach der EZ ohne Grund kündigen. Suchen Sie sich doch in der EZ mit seiner Zustimmung eine andere Tätigkeit in TZ u orientieren Sie sich um. Selber kündigen würde ich auf keinen Fall - Sie könnten eine Sperre bekommen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du hast ein Sonderkündigungsrecht drei Monate zum Ende der EZ. In EZ selbst kündigen würde ich nicht, so lange kein neuer Arbeitsplatz gefunden ist, wenn nicht die Möglichkeit besteht in die Familienversicherung zu wechseln. Selbst kündigen wird wahrscheinlich zu einer Sperre führen, das kann man ja aber evtl. mit dem Amt klären. Du hast ein Recht auf TZ in EZ auch bei einem anderen AG mit Zustimmung des eigenen AGs. Ggf wurde ich deshakb auch die EZ um das dritte Jahr verlängern, wenn keine Stelle in Aussicht ist. Wenn die Fronten nicht vollig verhärtet sind, würde ich mit dem eigenen AG reden um das zunächst zu nutzen und wenn eine Stelle gefunden ist den alten Vertrag in gemeinsamer Übereinstimmung aufheben. Er kann dir in EZ nicht kündigen und hat aktuell auch eh keinen Grund dafür. LG Lilly


Mitglied inaktiv

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Er kann dir nicht in der EZ kündigen, du aber jederzeit. Innerhalb der EZ mit deinen üblichen Kündigungsfristen, zum Ende hin mit 3 Monate Kündigungsfrist. ABER !!! bedenke, kündigst du, endet deine EZ. Du wirst mit ziemlicher Sicherheit eine Sperre beim Arbeitsamt bekommen und musst dich entsprechend selbst um Krankenversicherung kümmern. Besser erst was neues suchen, dann kündigen. Ach ja, Du darfst mit Zustimmung des AG auch innerhalb der ET bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Wenn es kein direkter Konkurrent ist, kann er auch die Zustimmung kaum verweigern, er muss dann schon genau begründen. Zumal wenn er dich nicht beschäftigen will oder kann. Und du könntest auch das 3te Jahr EZ hinten dran hängen ohne seine Zustimmung - falls du doch nicht so schnell was neues findest.


Mitglied inaktiv

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Ich habe während meiner Schwangerschaft in einer Praxis gearbeitet und würde im infektiösen Bereich eingesetzt, obwohl der AG das nicht tun durfte. Das kann man doch so nicht pauschal sagen. Was heißt "infektiöser Bereich" und wer beurteilt das? Doch der AG und die Aufsichtsbehörde. Als ich ihn darauf hinwies,dass ich als Schwangere nur an der Anmeldung arbeiten dürfte,meinte er dazu das wäre Quatsch. Deine Behauptung war so auch nicht ganz richtig. Gab es denn eine Gefährdungsbeurteilung? Habe daraufhin von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot bekommen bis Ende der SS. Wenn dieses BV wegen der Arbeitsbedingungen war, kann ich verstehen, dass der AG sauer war. Hier hat der Frauenarzt seine Befugnisse überschritten. Ihr hättet das ordentlich mit der Aufsichtsbehörde klären können. So wie das gelaufen ist, würde ich als AG dich auch nicht wieder einstellen wollen. Du hast dich da leider zu weit aus dem Fenster gelehnt. Der FA hat darüber nun mal nicht zu entscheiden!


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