Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Definition Frühgeburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Definition Frühgeburt

binemei

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mir zur Zeit in der 36. Schwangerschaftswoche (genau: 35 + 2). Der errechnete Entbindungstermin ist der 23. 4. 2016. Seit vier Wochen gibt es bei mir nun Frühgeburtsbestrebungen (vorzeitige Wegen, Muttermund leicht geöffnet, Gebärmutterhals verkürzt). Aus Gründen der besseren Planbarkeit für meinen Dienstherrn und mich, möchte ich gerne genau wissen, bis wann mein Kind als Frühgeburt gilt, da dies ja Auswirkungen auf die Dauer des Mutterschutzes hat, der ja in meinem Fall bei einem nicht frühgeborenen Kind am 18. 6. 2016 enden wird. Ist es richtig, dass in meinem Fall eine Geburt vor dem 2. 4. 2016 (also in meinem Fall vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche) in jedem Fall zu einer Verlängerung des Mutterschutzes bis zum 16. 7. 2016 führt? Oder müssen weitere Voraussetzungen, wie z.B. ein sehr geringes Gewicht, eine geringe Größe, ... erfüllt sein? Mein Kind ist lt. Ultraschall nämlich jetzt schön recht groß und schwer. Gemäß ärztlicher Auskunft liege dies jedoch daran, dass mein Mann und ich beide sehr groß sind und sei kein Grund, eine vorzeitige Entbindung als für das Kind harmlos anzusehen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen binemei


Karlafrodo

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Hallo, ich hatte die gleiche Frage vor ein paar Wochen. Entweder ist das Kind leichter als 2500g oder aber der Arzt bescheinigt unabhängig von der Schwangerschaftsdauer eine Frühgeburt, eine feste Wochenzahl gibt es da nicht. Frag am besten mal bei deiner KK nach.


binemei

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Hallo, welche Umstände müssen denn dann vorliegen, so dass der Arzt eine Frühgeburt bescheinigt. Probleme, die bei Frühgeburten gehäuft vorkommen (wie z.B. Gelbsucht, Trinkschwäche) können ja schließlich vereinzelt auch bei termingerecht geborenen Kindern vorkommen. Danke!


Andrea6

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Wenn das Kind vor Vollendung der 37. SSW geboren wird und/oder ein Gewicht von untwr 2500f hat gelten die Bestimmungen für eine Frühgeburt. Stellt ein Arzt sich quer wegen der ev. notwendigen Bescheinigung (schweres Kind aber mehr als 3 Wochen zu früh) sollte ein anderer oder die Hebamme die Bescheinigung für die KK ausfüllen.


Karlafrodo

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Hallo Andrea, das mit der Wochenzahl ist so nicht definiert, sondern es liegt, wenn das Gewicht stimmt, ausschließlich an der Arztbescheinigung. Mag sein, daß die sie immer ausstellen wenn unter 37 vollendeten Wochen, aber theoretisch müssten sie nicht. Gründe wäre zB Atemschwierigkeiten oder unser Kleiner hatte Unterzucker.


Kristin2014

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Mein Spätfrühchen ist bei 36/2 geboren, 3400 g und 52 cm, auch große Eltern. Bestätigung gab es trotzdem vom Krankenhaus, da die Kleine extrem trinkschwach war. Allerdings musste ich erst nachfragen auf Initiative der Stillberaterin. Auch den späten Frühchen fehlen die wenigen Wochen oder Tage. Alles Gute für Euch!


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