Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Definition einer Frühgeburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Definition einer Frühgeburt

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Definition einer "Frühgeburt" bzw. woher leitet man diese ab? Vielen Dank.


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Ein Neugeborenes wird als Frühgeburt bezeichnet wenn es vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt kommt und/oder weniger als 2500g bei der Geburt gewogen hat.


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