Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Definition einer "Frühgeburt" bzw. woher leitet man diese ab? Vielen Dank.
...vor allem aber muss der Arzt eine Frühgeburt bestätigen"! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ein Neugeborenes wird als Frühgeburt bezeichnet wenn es vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt kommt und/oder weniger als 2500g bei der Geburt gewogen hat.
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