Mitglied inaktiv
Wie lange kann man in Rheinland-Pfalz höchstens Erziehungsgeld bekommen? Zwei oder drei Jahre? Vielen Dank für die Antwort im vorraus!
Hallo, wir hier in Rheinland-Pf. haben kein Landserziehungsgeld. Deshalb bekommen Sie es höchstens 2 J. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 2018 berufstätig in der Schweiz und auch hier gemeldet. Mein Mann arbeitet und lebt in Deutschland. Jetzt würden wir gerne ein Kind planen. Jedoch steht mir in der Schweiz ja nur zwei Monate Elternzeit zu! Meine Frage wäre was würde mir in Deutschland zustehen, wenn ich wieder zurückkommen würde in der Schwan ...
Guten Tag Frau Bader, wir erwarten im Juli unser erstes Kind. Ursprünglich war der Plan, dass ich nach 22 Monaten (also ca. April/Mai 2023) wieder in Teilzeit bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten gehe. Da Kita-Plätze bei uns allerdings wohl immer nur im September vergeben werden (zzgl. Eingewöhnungszeit), ist die Chance sehr gering, im F ...
Hallo Frau Bader, kann der Vater auch weniger als einen Monat Elternzeit nehmen? Ich weiß, dass es erst ab 2 Monaten Elterngeld gibt, mich interessiert es, weil er sich alternativ freistellen/unbezahlten Urlaub nehmen würde, aber wir wissen nicht, wie es dann mit den Abgaben (Krankenversicherung, Sozialversicherung etc.) aussieht. Vielen Dank!
Hallo Frau Bader, Mein Sohn ist am 12.08.21 geboren. 4 Wochen danach haben wir den kompletten Antrag für Elterngeld zum Amt geschickt. Die Elterngeldstelle bestätigte dem Empfang am 06.10.21 In diesem Schreiben wurde uns mitgeteilt das die Bearbeitung bis zu 12 Wochen dauert. Heute nach 17 Wochen immer noch keinen Bescheid oder Geld. Ich hab ...
Hallo, ich habe eine Frage. Wenn der Arbeitsvertrag befristet ist bis 30.06. Geburtstermin wäre aber schon der 01.06. Beginn Mutterschutzfrist bereits im April Also endet der Arbeitsvertrag noch im Mutterschutz. Kann man trotzdem Erziehungsgeld für ein Jahr beantragen? Wenn ja berechnet sich das Erziehungsgeld dann aus dem Verdienst der ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte bei meinem AG einen Antrag auf befristete Teilzeit für 4 Jahre stellen. Von Seite der Personalabteilung wurde mir nun empfohlen, den Antrag zunächst nur für 2 Jahre zu stellen. Danach könnte ich ggf. immer noch einen weiteren Antrag auf eine Verlängerung der befristeten TZ stellen. So hätte ich mehr Flexibilit ...
Hallo, ich h habe eine Frage zur Elternzeit. Kind eins wurde am 29. Juli 2019 geboren Kind zwei wurde am 12. Januar 2021 geboren und Kind drei wurde am 23. März 2023 geboren. Ich befinde mich seit der Geburt von Kind eins in Elternzeit können Sie mir mitteilen, wie lange die komplette Elternzeit je 3 Jahre pro Kind dauert. Endet somit die Elternze ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine sehr banale Frage zur Dauer der Elternzeit, auf die ich jedoch sehr unterschiedliche Antworten finde. Es besteht ja ein Anspruch auf Elternzeit für 3 Jahre pro Kind. Gelten die 3 Jahre für jedes Elternteil einzeln oder gemeinsam? In der offiziellen Elternzeit-Broschüre des bmfsfj finde ich keinen Hinwei ...
Guten Tag Mein Ex Mann ist vor knapp 6 Jahren verstorben. Wir haben einen gemeinsamen Sohn,den ich seitdem,natürlich,alleine betreue. Nun habe ich zufällig vom Erziehungsgeld gehört. Leider werde ich nicht ganz schlau daraus ob für mich eib Anspruch besteht. Ich gehe 25 Std/Woche arbeiten, erhalte Halbwaisenrente,Kindergeld und Pflegegeld (S ...
Hallo Frau Bader Mein Mann und ich haben im Juni 2024 Nachwuchs bekommen. Mein Mann hat noch einen 11 Jährigen Sohn aus erster Ehe und bezahlt für diesen Unterhalt. Wir sind zeitnah nach der Geburt zum Anwalt gegangen zwecks einer Unterhaltsneuberechnung. Das Jugendamt lässt sich aber nun seit mehreren Monaten Zeit mit der Festsetzung ...
Die letzten 10 Beiträge
- Verlängerung EZ
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot