AmKe2012
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe für 2 Jahre Elterngeld beantragt. Dies geht bis 22.09.2014. Da wir gerne ein 2. Kind möchten meine Frage. Was bekomme ich an Elterngeld wenn das 2. Kind vor dem 2.LJ des 1. Kindes geboren wird und was bekomme ich, wenn es danach geboren wird? LG AmKe
Hallo, Sie bekommen es für das 2. Kind wieder. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Das 2. LJ des ersten Kindes beginnt doch schon am 1. Geburtstag.... Sind die Kinder 1 Jahr oder weniger auseinander, gibt es sogar mehr Elterngeld (wg dem Geschwisterbonus). Sind sind etwas weniger als 1,5 Jahre auseinander, gibt es oft noch das gleiche Elterngeld (weil der niedrige Anspruch durch den Geschwisterbonus abgefangen wird). Sind die Kinder rund 2 Jahre oder mehr auseinander, gibts den Mindestsatz (und evtl den Geschwisterbonus). Alle Angaben zählen nur, wenn man zwischen den Geburten nicht arbeiten geht. Gruß Sabine
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