Halle Frau Bader,
Meine Tochter ist 7 Wochen alt und ab April bekomme ich 600 € Elterngeld.
Ich bin allerdings verheiratet. Können sie mir sagen, ob wir einen Anspruch auf Leistungen haben?
Unser Gesamteinkommen ist:
600 €Elterngeld
133 Unterhalt für meine Große Tochter
184 €Kindergeld für Kind Nr. 1
184 € Kindergeld für Kind Nr. 2
1300- 1400 €Gehalt von meinem Mann
Unsere festen Ausgaben sind:
850 €Miete
114 €Gas
80 € Strom
133 €Unterhalt für die Tochter meines Mannes aus vorheriger Beziehung.
Danke im voraus
von
Sonne1210
am 30.03.2014, 08:15
Antwort auf:
Das liebe Geld. Haben wir ein Anspruch auf soziale Leistungen?
Hallo,
individuelle Berechnungen kann ich hier nicht vornehmen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.03.2014
Antwort auf:
Das liebe Geld. Haben wir ein Anspruch auf soziale Leistungen?
Euer Einkommen liegt bei über 2400€
Damit wird es keine Leistungen geben.
Eure Miete ist arg hoch,ist das bei Euch eine teure Gegend ?
Wieso bekommt Deine Tochter nur 133€ Unterhalt ? Ist das Unterhaltsvorschuss ?
von
Sternenschnuppe
am 30.03.2014, 09:58
Antwort auf:
Das liebe Geld. Haben wir ein Anspruch auf soziale Leistungen?
Ihr habt nach Abzügen der Fixkosten noch gut 1200 euro zum leben....und dann noch geld vom staat wollen. ..knaller
von
CKEL0410
am 30.03.2014, 12:16
Antwort auf:
Das liebe Geld. Haben wir ein Anspruch auf soziale Leistungen?
Ihr habt denke ich genug zum Leben, nach Abzug der angegebenen Kosten habt ihr noch über 1000€ übrig. Einem ALG II Empfänger bleibt DAS nicht über.... ..
von
EvaMaria1977
am 30.03.2014, 13:38