catty2203
Hallo Frau Bader, da ich noch etliche Überstunden habe würde ich diese gerne vor dem Mutterschutz abbauen. Leider hat sich mein Chef mit der Anzahl meiner Überstunden nicht beschäftigt, sondern diese einfach "ignoriert". Nun könnte ich theoretisch schon zu Hause bleiben, werde aber hingehalten, da mein AG die Überstunden ausbezahlen will. Ich selbst habe meinem AG verständlich gemacht, dass ich keine Ausbezahlung sondern einen Freizeitanspruch dafür geltend machen möchte. Wie sieht es in diesem Fall mit meinem Recht aus oder bin ich in der "Sorgfaltspflicht" seitens meines AG? Vielen Dank :)
Hallo, wichtig ist zunächst, was dazu im Vertrag steht Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, am 12.12.2012 habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich in der 8. Woche schwanger bin, da ich die erste Schwangere Fachkraft in unserer Pflegeeinrichtung bin, musste die Personalstelle erst mal Rücksprache mit dem Betriebsarzt halten. Gestern, am 17.12.12, bekam ich einen Anruf von der Personalabteilung, dass mir mit sof ...
nach meiner Elternzeit soll ich meine Überstunden noch abbauen das sind ca 9 Wochen bekomme ich in dieser zeit mein volles gehalt oder nichts
Hallo. Ich habe ein individuelles BV vom Frauenarzt bekommen. Daraufhin hat mich mein AG ins Büro versetzt. Vertraglich bin ich angestellt auf 32 Stunden, wegen des BV muss ich trotzdem noch 12 Stunden erbringen. Im Büro gibt es aber nichts zu tun, sodass ich in der Woche auf 4-5 Stunden komme. Die restlichen Stunden zieht mein AG von meinen ...
Hallo Frau Bader, Es geht um folgendes ich habe im Januar vom Betriebsarzt ein Berufsverbot aufgrund Schwangerschaft ausgestellt bekommen. Auf der aktuellen Lohnabrechnung sind plötzlich meine vorher erarbeiteten Überstunden weg. Darf der Arbeitgeber dies tun?? Mit freundlichen Grüßen Maria
Hallo Frau Bader, ich möchte eine Frage für meine schwangere Schwester stellen. Sie ist in der Gastronomie tätig und darf deshalb laut Mutterschutz nur noch bis 20:00Uhr arbeiten. Die Gaststätte hat aber erst ab 16:00 geöffnet. Also hat sie keine Chance ihre 8Std. am Tag zu arbeiten. Jetzt möchte ihr Chef das sie die fehlenden 4Std. mit ihren Ü ...
Hallo Frau Bader Ich habe eine Problem und zwar ich bin derzeit in Elternzeit und wollte nun meine Überstunden auszahlen lassen die ich noch habe wir reden hier von 89,5h plus 7 Tage Urlaub. Nun habe ich ein Schreiben erhalten das ich derzeit nicht arbeite das AV ruht und somit keine Überstunden ausgezahlt werden können. Mein AG möchte das ich me ...
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger in der 19 ssw und seid ca Mitte Februar im BV welches von meinem AG ausgesprochen wurde. ich habe am Anfang des BV in unserer PA gefragt wie es mit der Auszahlung der Überstunden laufen wird und mir wurde gesagt es sei kein Problem egal wann! (In der normalen Anstellung können wir jeden Monat individuell ...
Sehr geehrte Frau Bader, verfallen bereits beantragte aber noch nicht angetretene Überstunden, wenn zur gleichen Zeit ein Beschäftigungsverbot (BV) gilt? Beispiel: Überstunden beantragt und genehmigt vom 15.08.-31.08.2024. BV ab 01.08.2024. Falls dies nicht der Fall ist, hätten Sie eine Rechtsgrundlage (Gesetzestexte oder Gerichtsurteil) ...
Liebe Frau Bader, während seiner Elternzeit mit Basis-Elterngeld würde mein Partner auch die Auszahlung seiner Überstunden erhalten. Jetzt scheint die Anrechnung aufs Elterngeld davon anzuhängen, ob die als Lohn oder Einmalzahlung ausgewiesen sind, wie ich früheren Antworten von Ihnen entnehmen konnte. Wenn diese nicht als Lohn bezeichnet sind, ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber vor Eintritt meiner Schwangerschaft regelmäßig Überstunden gemacht (20 - 30 Stunden pro Monat) , welche monatlich ausbezahlt wurden. Nun darf ich aufgrund der Schwangerschaft nach dem Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz keine Überstunden mehr leisten, was zu finanziellen Einbuße ...