CindyH.
Hallo Frau Bader, ich möchte eine Frage für meine schwangere Schwester stellen. Sie ist in der Gastronomie tätig und darf deshalb laut Mutterschutz nur noch bis 20:00Uhr arbeiten. Die Gaststätte hat aber erst ab 16:00 geöffnet. Also hat sie keine Chance ihre 8Std. am Tag zu arbeiten. Jetzt möchte ihr Chef das sie die fehlenden 4Std. mit ihren Überstunden ausgleicht. Das scheint mir nicht richtig. Wie ist ihre Meinung dazu? Vielen Dank im Voraus für die Antwort Cindy
Hallo, das MuschG hat sich geändert. Sie muss nur bis 20.00 Uhr arbeiten, § 5 MuSchG. Der Rest wird mit nichts ausgegelichen, dass ist ein BV. Helfen kann da das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Für den Bereich Gastro gelten Sonderrechte. Mit ihrer Zustimmung und Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde darf sie bis 22.00 Uhr arbeiten. Anrechnung von Überstunden ist nicht OK.
CindyH.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich dachte mir auch das das nicht ok die Überstunden zum Ausgleich zu nehmen. Eine Frage hätte ich noch: Was bedeutet die Abkürzung BV?
drosera
BV = Beschäftigungsverbot. In diesem Fall dann ein Teil-BV. Sie bekommt Gehalt als würde sie dennoch arbeiten, aber der Arbeitgeber kann sich das Geld über eine Umlage erstatten lassen.
Mitglied inaktiv
Beschäftigungsverbot Der AG muss es aussprechen für die fehlenden Stunden Er muss 8 h bezahlen und die 4 std je Tag bekommt er erstattet von der KK
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