Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf mich der neue Pächter einfach Kündigen?

Frage: Darf mich der neue Pächter einfach Kündigen?

Mucki

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Guten Tag, ich hab ein Problem!! Letztes Jahr im Februar wurde ich schwanger. Hatte ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen gekriegt weil ich an der Tankestelle (Vollzeit/Unbefristeter Arbeitsvertrag) arbeite. Ich hatte Erfahren, das im Juni 2012 ein Pächterwechsel stattfindet. Kam mit den neuen Chef eigentlich "gut" klar. Letzte Woche hatte ich ein Gespräch mit ihn, weil ich am 24.11.2013 mein ersten Arbeitstag gehabt hätte. Er will mich jetzt aber kündigen ,weil ich nicht zuverlässig bin durchs Kind und nicht die Schichten machen kann, wie ihn es gefällt. (3-Schichtsystem) Er hat aber eine vor 3 Monaten noch auf Vollzeit/Unbefristet eingestellt und will mir jetzt sagen, wenn wir sie wieder Voll nehmen, muss ich 2 Kündigen um sie zu Unterhalten??? Ich kann sie auf 500 Euro/brutto einstellen. Kann er mich einfach so kündigen, ich komme aus der Elternzeit!! Ist das alles Rechtens?? Ich arbeite seit 2007 da, hab meine Ausbildung (3 anhalb Jahre) da gemacht und wurde übernommen vom alten Chef. Abfindung?? Kann mir jemand Helfen, bin total aufgeschmissen!! Liebe Grüße Steffi :'(


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann ab dem ersten Tag nach der EZ im Rahmen des KSchG kündigen. Entscheidend ist also, ob das KSchG gilt - und das hängt von der Zahl der An ab Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Rechtlich bekommt er Dich wegen den Schichten, wenn Du die nicht kannst. Er muss Dir Deinen alten Job wiedergeben, mehr nicht. Ab gewisser Größe auch Teilzeit, aber Mamaschichten sind reine Kulanz. Kannst Du das nicht, dann müsstest Du kündigen. Hab's neulich erst durch und auch gekündigt. Am Abend und am Wochenende geht mit Kleinkindern eben nicht.


Mucki

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Ich habe ihn gesagt: " Ich bin nicht komplett eingeschränkt". Ich kann Wochenende Nachtschichten machen weil mein Partner da ist und in der Woche ist die Kleine in der Kita. Darum verstehe ich nicht, warum er sich so anstellt!! Was für ein Kinderfeindliches Land!!!


Sternenschnuppe

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Manche sind so leider, mein AG war auch so. Leider ist es dennoch so, wenn laut Vertrag Deine Arbeitszeiten von - bis sind , dann hat man wegen Kind kein Anrecht auf Schichten die mit dem KIGA zusammenpassen. Vielleicht will er Dich raus haben weil Du als alte Kraft teurer bist als die, die er neu einstellt ?


Mitglied inaktiv

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Wenn Du bereit bist zu arbeiten wie es in Deinem Arbeitsvertrag steht, dann brauchst Du nicht kündigen. Der AG kann Dich aber am 1. Arbeitstag kündigen, muss dann aber die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Ein 'Ich muss dann zwei Leute kündigen um sie beschäftigen zu können!' zählt als Grund aber sicher nicht, denn der AG - und auch ein neuer Pächter - muss Dir Deinen Arbeitsplatz frei halten und weiß dass Du zurück kommst. Wenn Du dass nachweisen kannst, dann kannst Du den Arbeitsplatz theoretisch auch einklagen. LG Sabine


Mucki

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Lieben Herzlichen Danke !!! :-*


Mucki

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