Kroppy
Ich bin als Verkäuferin in einem Lebensmittel-Discounter auf 80 Stunden Basis laut Arbeitsvertrag beschäftigt. Seit Beginn meiner Tätigkeitvor 10 Jahren sind durchschnittlich 15-40 Überstunden pro Monat der Regelfall. Ab der Mitteilung, das ich schwanger bin, werde ich nur noch für die 80 Vertragsstunden geplant und eingesetzt. Darf mein AG das? Ich habe dadurch einen Verlust von etwa 205 Euro - 450 Euro jeden Monat und auf das Mutterschutzgeld sowie Elterngeld wirkt sich das ja auch aus. Ich dachte immer, der Schwangeren dürfen keine finaziellen Nachteile entstehen?! Mein AG begründet sein Verhalten mit Personalengpässen in der Vergangenheit, die nun behoben seien. Aber meine Kollegen haben nach wie vor Überstunden, ich nicht.
Hallo, zunächst muss man sich überlegen, ob ein Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz vorliegt. § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8½ Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. Wenn dies nicht der Fall ist,stellt sich die Frage, warum er Sie ungleich mit den anderen behandelt. Hierfür muss er einen sachlichen Grund haben. Ob dies die Schwangerschaft ist, kann ich auf die Ferne schlecht beurteilen, da Sie jedoch nur Teilzeit arbeiten und scheinbar keine gesundheitlichen Einschränkungen haben, scheint das nicht der Fall zu sein. Ich würde ihn fragen, warum er Sie ungleich behandelt. Liebe Grüße, NB
Kroppy
Die 80 Vertragsstunden beziehen sich auf den Monat. Somit ist §8 für micht nicht bedeutsam. Gesundheitliche Einschräkungen gibt es auch nicht. Der AG behauptet es gäbe keine ungleiche Behandlung. Angaben über die Überstunden der Kollegen will er nicht machen, da dies unter den Datenschutz fällt. Kann ich auf meine regelmäßig geleisteten Überstunden bestehen, wenn ich nachweisen kann, dass dies in den letzten Jahren Standard war?
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Ra Bader, ich habe das alleinige Sorgerecht für meiner 5 jährigen Tochter. Mit dem KV nicht verheiratet. Wir waren nur 4Monate zusammen. Es fanden bis jetzt zwei Treffen beim BU Träger statt. Einmal das große Gespräch, in dem ich seitens Psychologin als schlechte Mutter der ihre eigenen Bedürfnisse wichtiger als des Kindes sind, bezeichn ...
Hallo ich bin Mama von 3 Kindern. Wir haben letztes Jahr keinen Krippenplatz bekommen und deswegen den Rechtsanspruch geltend gemacht. Nun haben wir einen Krippenplatz erhalten, diesen möchten wir jedoch absagen. Hier meine Gründe: Kind 1 ist Schulkind, hat Ferien und Seminartage (1pro Schuljahr) Kind 2 ist in Kita A, dieser hat im Sommer und übe ...
Hallo Frau Bader Ich habe eine Problem und zwar ich bin derzeit in Elternzeit und wollte nun meine Überstunden auszahlen lassen die ich noch habe wir reden hier von 89,5h plus 7 Tage Urlaub. Nun habe ich ein Schreiben erhalten das ich derzeit nicht arbeite das AV ruht und somit keine Überstunden ausgezahlt werden können. Mein AG möchte das ich me ...
Guten Tag, Wir überlegen für unseren Sohn einen Ü3 Platz der Stadt abzulehnen, da ich sowieso noch mit dem zweiten Kind in Elternzeit bin. Im Folgejahr brauchen wir aber einen Platz für ihn. Haben wir dann für den großen noch einen Rechtsanspruch für einen Platz im Folgejahr, oder haben wir dann bis zum Schuleintritt keinen Anspruch mehr, da wir d ...
Hallo Frau Bader. Danke vorab. Ich bin noch bis 2025 in EZ. Meine Schwiegermutter hat einen pflegegeld 4 und es besteht die Möglichkeit das ich die Pflege übernehme und entsprechend gemeldet werde als Pflegeperson (ich bin auch beruflich Altenpflegerin, angestellt) Darf mein Arbeitgeber mir das in der EZ verbieten oder reicht die Inf ...
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger in der 19 ssw und seid ca Mitte Februar im BV welches von meinem AG ausgesprochen wurde. ich habe am Anfang des BV in unserer PA gefragt wie es mit der Auszahlung der Überstunden laufen wird und mir wurde gesagt es sei kein Problem egal wann! (In der normalen Anstellung können wir jeden Monat individuell ...
Sehr geehrte Frau Bader, verfallen bereits beantragte aber noch nicht angetretene Überstunden, wenn zur gleichen Zeit ein Beschäftigungsverbot (BV) gilt? Beispiel: Überstunden beantragt und genehmigt vom 15.08.-31.08.2024. BV ab 01.08.2024. Falls dies nicht der Fall ist, hätten Sie eine Rechtsgrundlage (Gesetzestexte oder Gerichtsurteil) ...
Liebe Frau Bader, während seiner Elternzeit mit Basis-Elterngeld würde mein Partner auch die Auszahlung seiner Überstunden erhalten. Jetzt scheint die Anrechnung aufs Elterngeld davon anzuhängen, ob die als Lohn oder Einmalzahlung ausgewiesen sind, wie ich früheren Antworten von Ihnen entnehmen konnte. Wenn diese nicht als Lohn bezeichnet sind, ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber vor Eintritt meiner Schwangerschaft regelmäßig Überstunden gemacht (20 - 30 Stunden pro Monat) , welche monatlich ausbezahlt wurden. Nun darf ich aufgrund der Schwangerschaft nach dem Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz keine Überstunden mehr leisten, was zu finanziellen Einbuße ...
Ich muss beruflich deutschlandweit reisen und Schulungen halten. Diese Reisen dauern meist 3-4 Tage. Leider gefällt mir mein Job gar nicht und war auch auf Jobsuche, da ich auf Dienstreise immer extreme Migräne bekomme (muss täglich dann meist 4 Schmerztabletten nehmen oder auch Triptane) und die ganze Nacht alleine im Hotel nicht schlafen kann. D ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname