Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf man Kinderwagen im Hausflur abstellen??

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf man Kinderwagen im Hausflur abstellen??

Mitglied inaktiv

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Hallo,ich weiß nicht ob ich bei Ihnen richtig bin mit dieser frage,aber ich versuch es einfach mal. Und zwar darf man nun die Kinderwagen im Treppenhaus abstellen oder nicht. Im Mietvertrag steht drin das das verboten wär,aber ich mein das wär nicht rechtens oder? Also eigentlich steht er noch nicht mal direkt im hauseingang sondern eine halbe Etage runter richtung Keller aber jetzt hat der Hausmeister alle Kinderwagen ganz runter in den Keller getragen. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Kinderwagen im Mietshaus Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen. Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden. Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte. Quelle: Deutscher Mieterbund 2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muß das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, daß den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen". AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online Liebe Grüße, NB


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Wenn genug Platz für einen "Fluchtweg" ist, schon. Aber der Zugang zu den Briefkästen sollte auch nicht blockiert werden.


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