Hallo,
mein Exmann und ich sind geschieden. Unsere 2 gemeinsamen Kinder (4 und 11) sind alle 2 Wochen bei ihm.
Jetzt wollte er die Wochenenden tauschen,allerdings sollten dann die Kinder von seiner Freundin betreut werden, wenn er arbeitet. Ich möchte das aber gar nicht. Darf ich das unterbinden, das sie von der Freundin betreut werden?
Im Moment hat er sie an den Wochenenden ,an denen er samstags nicht arbeitet.
Lieben Gruß
von
schaetzelein
am 30.01.2013, 16:26
Antwort auf:
Darf man den Umgang verbieten
Hallo,
das kommt auf den Umfang und die näheren Umstände an.
Wenden Sie sich an das Jugendamt und klären Sie dort die Frage.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.02.2013
Antwort auf:
Darf man den Umgang verbieten
Nein, darfst du nicht. Er kann dir keinen Babysitter vorschreiben und du ihm umgekehrt auch nicht.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob das Recht der Kinder auf Umgang mit ihrem Vater nicht dadurch verletzt wird, dass er faktisch zur nicht zur Verfügung steht.
Das mal alles unter der Voraussetzung, dass das Kindeswohl durch die Freundin-Betreuung nicht gefährdet ist. Sonst sieht die Sache wieder anders aus.
von
Pamo
am 30.01.2013, 17:41
Antwort auf:
Darf man den Umgang verbieten
doch sie kann es verweigern
den die kinder haben oder sollen ja mit dem papa umgang haben und nicht mir der neuen freundin,deweiteren wen er arbeiten muss warum sollen die kidis dann überhaupt zu ihm?
von
tanja150784
am 31.01.2013, 04:57
Antwort auf:
Darf man den Umgang verbieten
Naja, sofern er sie abholt am Freitag und dann eben Samstag arbeitet und sie bis Sonntag da sind, da wirst Du nix machen können.
Das ist Alltag und den sollen sie auch beim Papa mitbekommen.
Genau so wenig darf er verlangen dass er die Kinder betreut wenn Du in Deiner Zeit weg bist und eine Betreuung hast.
von
Sternenschnuppe
am 31.01.2013, 08:40