Frage: Darf man den Umgang verbieten

Hallo, mein Exmann und ich sind geschieden. Unsere 2 gemeinsamen Kinder (4 und 11) sind alle 2 Wochen bei ihm. Jetzt wollte er die Wochenenden tauschen,allerdings sollten dann die Kinder von seiner Freundin betreut werden, wenn er arbeitet. Ich möchte das aber gar nicht. Darf ich das unterbinden, das sie von der Freundin betreut werden? Im Moment hat er sie an den Wochenenden ,an denen er samstags nicht arbeitet. Lieben Gruß

von schaetzelein am 30.01.2013, 16:26



Antwort auf: Darf man den Umgang verbieten

Hallo, das kommt auf den Umfang und die näheren Umstände an. Wenden Sie sich an das Jugendamt und klären Sie dort die Frage. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2013



Antwort auf: Darf man den Umgang verbieten

Nein, darfst du nicht. Er kann dir keinen Babysitter vorschreiben und du ihm umgekehrt auch nicht. Es stellt sich allerdings die Frage, ob das Recht der Kinder auf Umgang mit ihrem Vater nicht dadurch verletzt wird, dass er faktisch zur nicht zur Verfügung steht. Das mal alles unter der Voraussetzung, dass das Kindeswohl durch die Freundin-Betreuung nicht gefährdet ist. Sonst sieht die Sache wieder anders aus.

von Pamo am 30.01.2013, 17:41



Antwort auf: Darf man den Umgang verbieten

doch sie kann es verweigern den die kinder haben oder sollen ja mit dem papa umgang haben und nicht mir der neuen freundin,deweiteren wen er arbeiten muss warum sollen die kidis dann überhaupt zu ihm?

von tanja150784 am 31.01.2013, 04:57



Antwort auf: Darf man den Umgang verbieten

Naja, sofern er sie abholt am Freitag und dann eben Samstag arbeitet und sie bis Sonntag da sind, da wirst Du nix machen können. Das ist Alltag und den sollen sie auch beim Papa mitbekommen. Genau so wenig darf er verlangen dass er die Kinder betreut wenn Du in Deiner Zeit weg bist und eine Betreuung hast.

von Sternenschnuppe am 31.01.2013, 08:40



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