hankypanky
Hallo Frau Bader, wir haben zwei angehende Schulkinder- normal ist das letzte Kitajahr kostenfrei in unserem Bundesland. Da wir aber KANN Kinder haben, mußten wir bezahlen, bis wir den Nachweis erbracht haben, dass unsere Kinder in die Schule dürfen. Dies war nun der Fall und wir teilten dies der Gemeinde freundlich mit mit der Bitte um Rückzahlung. Nun wollen sie bis JULI 2018 weiterhin den Beitrag abbuchen und erst dann eine Rückzahlung an uns in die Wege leiten- dies kann doch nicht gerechtfertigt sein? In der Satzung steht dazu nichts, nur wenn man selbst 3 Monate im Rückstand ist, sie einem den Platz kündigen mit sofortiger Wirkung. Es kann doch nicht sein, dass sie die Gemeinde einen Kredit aus unserer Privatkasse genehmigt, oder bin ich auf dem Holzweg? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, halte ich für zulässig, denn da es ja Kann-Kinder sind, kann es sein, dass sie nicht antreten. Liebe Grüße NB
sternenfee75
Ist hier auch so(NRW), schließlich kann es sein, dass das Kannkind letztendlich doch nicht zur Schule geht. Und hier werden auch nur die Beiträge für 2018 zurückgezahlt, die von Aug-Dez 2017 nicht. Allerdings hat hier der Kiga nichts mit den Gebühren zu tun, geht direkt übers Jugendamt/Stadt.
hankypanky
Na aber wenn man doch alles durch hat von Amtskinderarzt bis hin zur Schulanmeldung, kann man sein Kind doch nicht einfach pauschal wieder zurückstellen, das ist doch Unsinn. Hier steht nichts dazu in der Satzung, das müßte doch drin stehen ist doch wichtig. Desweiteren hat sie im 1. Schreiben NICHTS erwähnt sondern geschrieben sie leitet es nun sofort in die Wege. Einen Tag später kam dann ein Schreiben das sie erst alle Beiträge weiter abbuchen und dann die Rückzahlung vornehmen. Das ist ein riesen Batzen Geld der ja nicht kleiner wird wenn sie weiterhin kassieren.
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