Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

darf ich während Freistellung auf 450 Euro Basis arbeiten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: darf ich während Freistellung auf 450 Euro Basis arbeiten

xeliara

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat mir nach Rückkehr aus der Elternzeit am ersten Arbeitstag fristgerecht zum 28.02. gekündigt. Bis zum 28.02 hat er mich unwiderruflich freigestellt. Ich hätte nun eine neue Stelle in Aussicht, der Arbeitgeber dort hat mir angeboten bereits ab 1. Februar auf 450 € zu arbeiten, um die Abläufe bereits ein bisschen besser kennenzulernen. Darf ich trotz Freistellung die Stelle auf 450 Euro Basis annehmen? Muss ich irgendwas beim Arbeitsamt beachten, dort bin ich im Moment arbeitssuchend gemeldet? Und wie läuft das im allgemeinen ab, sollte ich die Stelle auf jeden 450 € Basis annehmen dürfen? Vielen Dank für Ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen Xeliara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, unter Umständen werden Sie sich den Lohn anrechnen lassen müssen. Ich gehe mal davon aus, dass Sie erst ab März arbeitssuchend gemeldet sind. Deshalb müssen Sie es natürlich mitteilen. Liebe Grüße NB


cube

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Aktuell hast du trotz Freistellung noch einen gültigen Arbeitsvertrag. Der aller Voraussicht nach beinhaltet, das Nebenjobs der Zustimmung bedürfen. Dementsprechend musst du dir das genehmigen lassen. Innerhalb des Feb beziehst du noch kein ALG, deshalb brauchst du eigentlich nicht mit dem Amt sprechen oder dort nachfragen, ob du das darfst. Ich persönlich würde aber dem SB dort mitteilen, dass du bereits eine Stelle in Aussicht hast und vermutlich ab xx wieder in Lohn und Brot stehst - weitere Infos würden folgen. Dann nerven die nicht mit irgendwelchen Vorgaben bzgl. Bewerbungen oder schicken dir Stellenangebote, auf die du dich dann bewerben musst.


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