Mitglied inaktiv
Ich bin zur Zeit Krankenpflegeschülerin und habe drei Jahre Elternzeit genommen. Meine Tochter ist jetzt bald sechs Monate alt und ich würde gerne ein bis zwei Wochenenden im Monat in meinem alten Beruf (Altenpflegerin) arbeiten gehen. Jetzt wollte ich gerne wissen, ob ich bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten darf, ohne die alte Stelle kündigen zu müssen. Wenn ja, wie viele Stunden darf man höchstens arebieten? Muss ich den Arbeitgeber informieren? Wie läuft das mit der Steuerkarte? Bin verheiratet. Für ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus !
Hallo, dem ist nichts hinzuzufügen! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo wenn Du wieder arbeiten gehen willst darfst Du max. 30 h die Woche arbeiten und darfst max. 400€ verdienen.Wenn Du bei einer anderen Firma arbeiten willst mußst Du Deinen derzeitigen AG fragen. Wenn er nein sagt kannst Du nix machen.Sollte er es raus finden das Du anders wo arbeitest kann er Dich fristlos kündigen obwohl Du im Ezu bist.Also solltst Du nun nebenbei arbeiten gehen muß Du es dem Amt für Erziehungsgeld melden. Die schicken Dir einen Antrag zu den muß der AG ausfüllen. Hoffe konnte Dir weiterhelfen... Tschüß JENNI
Mitglied inaktiv
Danke, hast mit echt weiter geholfen. Dann werde ich mich mal an die Arbeit machen und meinen Arbeitgeber kontaktieren. Mal schauen was die so sagen. Vielen Dank!
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