Darf Entleiher Betreuungskosten meiner Tochter übernehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf Entleiher Betreuungskosten meiner Tochter übernehmen?

Hallo Ich arbeite seit etwa einen Jahr bei einer Leihfirma, welche sich nicht an meine Betreuungskosten beteiligen möchten. Das ist ja auch ok, schließlich ist es ja kein muss. Nun hatte ich mir überlegt einfach mal bei den Entleiher nachzufragen, ob dieser eventuell sich an die Betreuungskosten beteiligen würde.Zuvor hätte ich aber gerne gewußt ob dies überhaupt möglich ist, das der Entleiher mir diesen Geldwerten vorteil zukommen lässt. Oder ist dies nur den direkten Arbeitgebern vorenthalten? gruß delphine

von delphine0077 am 13.02.2014, 02:38



Antwort auf: Darf Entleiher Betreuungskosten meiner Tochter übernehmen?

Hallo, das kommt auf den Vertrag drauf an. Grundsätzlich geht das.Ich würde es aber mit der Leihfirma abklären. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2014



Antwort auf: Darf Entleiher Betreuungskosten meiner Tochter übernehmen?

Hallo Bei der Leihfirma habe ich das Thema schon mal angesprochen von dort heißt es immer nur: Wir zahlen so was nicht, und wenn die Firma X Ihnen das zahlt ist gut für Sie müssen Sie sich aber selbst mit denen in Verbindung setzen. Das habe ich getan bzw habe ich meinen dortigen Ansprechpartner darauf angesprochen der meinte das er es " oben" ansprechen möchte. Generell von Ihn aus spricht nix dagegen, er wüsse halt nur net ob das auch rechtlich machbar ist.

von delphine0077 am 14.02.2014, 12:39



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