Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

darf die krankenkasse zahlungen verweigern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: darf die krankenkasse zahlungen verweigern?

MikesMom

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Hallo. Ich bin 25 Jahr habe zwei Kinder mit beiden risikoschwangerschaften. Ich habe eine blutgerinnungsstörung und daher auch schon 3 Thrombosen und eine lungenembolie. Meine ftauenärztin meint ich solle nicht mich mal schwanger werden. Da liegt das Problem. Ich darf keine also garkeine Hormone zu mir nehmen bzw zugeführt bekommen. Kupferspierale kann ich nicht ab und ich habe eine latexallergie. Habe alles bei der Krankenkasse nachgewiesen und bekomme trotzdem keine Sterilisation bezahlt. Können die wirklich von mir verlangen kein Geschlechtsverkehr mehr zu haben? Die müssten doch wenigstens da zu zahlen. Sie zahlen mir ja noch nicht mal die gebühren für mein macumar zurück obwohl auch da ein Nachweis vorliegt das ich das mein leben lang nehmen muss l. Kann man da nicht irgendwas machen bzw gibt es da nicht eine gesetzliche Lücke wie ich die Sterilisation durch bekommen kann? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Seit dem 1. Januar 2004 unterscheiden die Krankenkassen zwischen medizinisch notwendiger Sterilisation und Sterilisation im Rahmen der persönlichen Lebensplanung.Die Sterilisation gilt dann als medizinisch notwendig, wenn eine Schwangerschaft den körperlichen oder seelischen Gesundheitszustand einer Frau gefährden oder verschlechtern würde. Die medizinisch notwendige Sterilisation wird auch weiterhin von den Krankenkassen übernommen. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kann anhand einer ärztlichen Empfehlung eine Überprüfung der medizinischen Notwenigkeit vornehmen. Kommt der MDK zur gleichen Wertung wie der behnadelnde Arzt, dann kann auch eine Empfehlung zur Kostenübernahme erfolgen. Liebe Grüsse, NB


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