Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf der Arbeitgeber mich nach meiner Elternzeit kündigen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf der Arbeitgeber mich nach meiner Elternzeit kündigen?

Kassulke

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Hallo, meine Elternzeit endet am 21.oktober 2012 und ich wollte gerne danach wieder 25std. arbeiten gehen. Aber mein Arbeitgeber sagte schon zu mir,das es nicht gehen würde und wenn dann nur auf 400euro basis. Würde ich auch machen. Meine Frage wäre nur,was mit meinem bestehenden vertrag wird und kann der Arbeitgeber mich kündigen und dann auf 400euro basis einstellen. Oder muss mein Arbeitgeber mich erstmal wieder so einstellen,wie mein Arbeitsvertrag es vorschreibt. Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen. L.G. Mandy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gelten dann keine Sonderregelungen mehr, das KSch ist, je nach Anzahl der AN, zu beachten. Liebe Grüsse, NB


Sonni74LS

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Nach der Elternzeit lebt der alte Arbeitsvertrag zu den vorherigen Pflichten und Rechten wieder auf. Kehren die Elternteile aus der Elternzeit zurück, muss ihnen entweder der alte oder ein gleichwertiger Arbeitsplatz (räumlich, örtlich, zeitlich) zur Verfügung gestellt werden. Kann der AG dies nicht, ist er an die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen gebunden und kann Dir am ersten Arbeitstag eine Kündigung des alten Vertrages mit den Fristen geben. Möchtest Du denn die gleiche Arbeit dann als 400-EUR-Kraft ausüben? Oder wird die Arbeitszeit dann wenigstens angepasst? Auf 400-EUR-Basis würde ich z.B. niemals 25 Std./Woche arbeiten gehen sondern mir gleich eine neue Stelle in Teilzeit bei einem anderen AG suchen.


Sonni74LS

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Nach der Elternzeit lebt der alte Arbeitsvertrag zu den vorherigen Pflichten und Rechten wieder auf. Kehren die Elternteile aus der Elternzeit zurück, muss ihnen entweder der alte oder ein gleichwertiger Arbeitsplatz (räumlich, örtlich, zeitlich) zur Verfügung gestellt werden. Kann der AG dies nicht, ist er an die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen gebunden und kann Dir am ersten Arbeitstag eine Kündigung des alten Vertrages mit den Fristen geben. Möchtest Du denn die gleiche Arbeit dann als 400-EUR-Kraft ausüben? Oder wird die Arbeitszeit dann wenigstens angepasst? Auf 400-EUR-Basis würde ich z.B. niemals 25 Std./Woche arbeiten gehen sondern mir gleich eine neue Stelle in Teilzeit bei einem anderen AG suchen.


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