Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf der AG Elternzeit verlängern ???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Darf der AG Elternzeit verlängern ???

Polizeimaus

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Sooo nu nochmal ne frage ... Elternzeit endet offiziell eigentlich zum 7.12.2019 Nu bekam ich ein Schreiben, wo drinne steht, das ich die mir meine Elternzeit bis 7.12.2020 bestätigen... dann hätte ich vom ersten Kind die 3 Jahre aufgebraucht und hätte dann ja IMMERNOCH vom 2 Kind das 1 (letzte) Jahr über... was ja reicht !!! Darf der AG das ??? Eigentlich doch nicht oder ??? Frage nur weil der AG mir alles schwer macht Kein Familien freundliches Unternehmen (groß Unternehm) Weigert sich auch immer noch mit den Urlaubsanspruch während des Beschäftigungsverbot Mutterschutz Elternzeit!!! :-( Vielen Dank schon mal Wenn Sie mir das beantwortet Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie bis 2019 beantragen kann er nicht bis 2020 bestätigen. Wahrscheinlich hat sich einer von beiden vertan. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Bisschen verwirrend deine Fragen, auch wegen der Fragen wegen Urlaub, Kündigung, Elternzeit! Schreibe am besten mit genauen Daten: Geburtstermin Kind 1 mit wie lange Elternzeit, wann begann Mutterschutz Kind 2 und dessen Geburtstermin und wie lange du Elternzeit beantragt hast.... Vorweg: Urlaubsanspruch hast du für jeden Monat in dem du nicht in reiner Elternzeit war... Und natürlich darf der AG nicht bestimmen wie lange du Elternzeit nehmen musst. Der wusste doch das du am 08.12. wieder kommst.


3wildehühner

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Kann es nicht sein, dass das einfach ein Missverständnis bzw. ein Fehler der Personalabteilung ist? Rufe doch dort an und sage, dass da ein Fehler unterlaufen sein muss, weil du die Elternzeit nicht so lange beantragt hast. Warum gehst du direkt davon aus, dass dein Arbeitgeber Dir etwas Böses will?


Polizeimaus

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Weil das nicht der erste Fall ist ... es ist ständig das ich mich gegen meinen AG währen muss mit Gesetzen!!! Und dieser Fall im allgemeinen ist momentan der Härtefall und wird voraussichtlich mit Anwalt enden... Danke schon mal für eure Antworten :-)


Mitglied inaktiv

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Alles Gute... Du hast mehrere posts aber nie so konkret, dass man was raten kann. Willst du dein Arbeitsverhältnis kündigen, musst du es spätestens morgen (07.09.) zur ez Ende 07.12.19 tun! Urlaub muss dir dann dein AG auszahlen


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