Mescalita
Guten Tag Frau Bader, Ich habe vor ca 1,5 Jahren einen neuen Job angefangen und bin damals schon über folgenden Passus in meinem Arbeitsvertrag gestolpert, den ich aber dann letztendlich unterschrieben habe: HINWEIS ZUR VOLLZEITTÄTIGKEIT Der Arbeitnehmer bestätigt, durch den Arbeitgeber ausdrücklich darauf hingewiesen worden zu sein, dass die nach diesem Vertrag in § 1 Ziffer 1.1 übertragene Position ausschließlich für eine Vollzeittätigkeit und nicht etwa auch für eine Teilzeittätigkeit in Betracht kommt. Die Position ist eine reguläre Key Account Manager Tätigkeit ohne besondere Verantwortung oder Tätigkeiten, die explizit zu gewissen Stunden erledigt werden müssen. Nun bin ich schwanger und plane gerade meine Elternzeit. Persönliche Gespräche mit dem Chef sind schwierig, daher möchte ich alles in meinem Antrag auf Elternzeit festhalten. Ich könnte mir vorstellen während der Elternzeit für einige Monate Teilzeit (25 Stunden) zu arbeiten, parallel zu meinem Partner, um den Partnerschaftsbonus des Elterngeldes zu bekommen. Kann mir mein Arbeitgeber diesen Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit ablehnen? Und darf er nach meiner Elternzeit auch eine mögliche Teilzeitbeschäftigung (25-30 Stunden) ablehnen? Ich mache mir ziemliche Sorgen, dass ich im Falle einer Vollzeitstelle, die Kindesbetreuung nicht gestemmt bekomme. Danke für ihre Einschätzung
Hallo, halte ich für problematisch.es sei denn, der Arbeitgeber will hiermit im Prinzip voraus mitteilen, dass diese Tätigkeit in Teilzeit aus organisatorischen Gründen nicht auszuüben ist. Aber auch dann halte ich den Passus für problematisch. Die wesentliche Frage ist, ob der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer hat. Dann muss er, wenn er Ihnen die Teilzeit ablehnt, begründen. Während der Elternzeit müssen wichtige betriebliche Gründe vorliegen, nach der Elternzeit betriebliche Gründe. Liebe Grüße NB
cube
TZ während EZ: lehnt der AG eine TZ während der EZ ab, darfst du bei einem anderen AG während der EZ arbeiten. TZ nach der EZ: der AG kann - ob mit oder ohne den Passus - aus betrieblichen7organisatorischen Gründen die TZ ablehnen. Du hingegen bist verpflichtet, deinen Vertrag erfüllen zu können. Anspruch hast du auf deine alte Tätigkeit oder eine Vergleichbare. Evt. bietet der AG dir eine andere Tätigkeit in TZ an - aber dann ist es bzgl. des Gehaltes auch Verhandlungssache. Ich denke, du hast kaum Chancen darauf, genau deinen Job nach der EZ in TZ auszuüben wenn der AG von vorne herein darauf hinweist, dass dies nicht möglich ist. Ich würde mich also wohl eher rechtzeitig um einen neuen Job bewerben wennd u merkst, du kannst oder möchtest nach der Ez nicht in VZ arbeiten.
Felica
Der AG darf die TZ nicht grundsätzlich ausschließen. Er muss es begründen warum dieses Tätigkeit nicht in TZ möglich ist. So die rechtliche Lage. Aber, intern Strich dürfte es deutlich entspannter sein sich eibe neue Tätigkeit zu suchen, diese mit Zustimmung des AG in der EZ zu machen und dann irgendwann sich entscheiden ob man nach der EZ wieder in VZ zum AG zurück kehrt oder dauerhaft wechselt.
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