Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Danke! Und gleich noch eine Frage!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Danke! Und gleich noch eine Frage!

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Liebe Frau Bader! Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Habe da gleich noch eine Frage: Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 30. Sept. d. J. Am 02.10. beginnt der Mutterschutz. Bin jetzt aber schon 7 Wochen krankgeschrieben, erhalte also Krankengeld. Wahrscheinlich werde ich bis zur Geburt zuhause bleiben müssen. Wie ist das mit dem Mutterschaftsgeld? Wer zahlt den Rest, den der Arbeitgeber zahlen würde? Muß ich mich da ans Arbeitsamt wenden? Auch stehen mir bis dorthin 22,5 Tage Urlaub zu. Was passiert damit? Verfällt der, weil ich krank bin? Vielen Dank im Voraus Ihre Karin Paul


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Karin, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist arbeitslos waren (egal wie lange) und ArbG beziehen, erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Wenn Sie nicht ss wären, würden Sie ja auch ab Okt. Mutterschafstgeld erhalten. Gruß, NB


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