Liebe Frau Bader, mein Arbeitgeber hat mir letzte Woche mitgeteilt, dass ich ab September vorrangig in der Mittags- und Nachmittagszeit arbeiten soll. Da ich zwei Kinder habe (und aus weiteren Gründen), erwäge ich zu kündigen. Laut Tarifvertrag habe ich drei Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende. Jetzt meinte eine Bekannte, dass dies eher zum Schutz der Arbeitnehmer gilt und sie meint, ich müsse nur eine Frist von vier Wochen einhalten. Stimmt das so? Ich habe mir 2013 ein Zwischenzeugnis von meinem Arbeitgeber ausstellen lassen (Wechsel des Geschäftsführers). Muss sich der Arbeitgeber, wenn er beim Ausscheiden ein Zeugnis ausstellt, noch daran orientieren? Vielen Dank, Kerstin
von catty.0911 am 02.07.2018, 21:44