Beffilein
Hallo Frau Bader, Da meine 1. Schwangerschaft leider in einer Fehlgeburt endete, hatte ich mich bei dieser Schwangerschaft dazu entschlossen dem AG nat. wieder sofort bescheid zu geben und hatte meine Vorgesetze darum gebeten es nicht herum zu erzählen da es schonmal unschön ausgangen ist. Nun hat mich gestern eine ehemalige Arbeitskollegin angerufen, die es von Ihrer Mutter erfahren, die wiederrum von einer ehemaligen anderen Arbeitskollegin usw.... Über tausend Ecken wurde also darüber geredet und ich weiß nicht wer es alles ohne meine Zustimmung erfahren hat. Das ärgert mich ungemein. Kann ich meiner Chefin es einfach sagen das das nicht richtig war und ihr nicht zugestanden hat es in der Welt rum zu erzählen? Oder was kann ich tun um ihr verständlich zu machen das ihr Benehmen unmöglich ist? Außerdem wurde mir erzählt das auf Arbeit sehr sehr schlecht über Mich und meine Schwangerschaft geredet wird. Meine Chefin hat immer jemanden zum Mobben und Fertig machen gebraucht. In der Regel waren das immer die neuen Kolleginnen. Ich war immer Ihre rechte Hand und möchte jetzt nicht ihr nächstes Mobbingopfer sein. Was kann ich dagegen Unternehmen. Leider haben wir keinen Betriebsrat und die Regioleitung ist gaaanz dicke mit der Filialleitung/Vorgesetzten. Was kann ich tun? Danke,Danke,Danke! Mit freundlichen Grüßen Stephanie Ganz
Hallo, Die Schweigepflicht des Arbeitgebers führt dazu, dass dieser Informationen, an deren Geheimhaltung der Arbeitnehmer berechtigterweise interessiert ist, nicht an andere Arbeitnehmer oder Dritte weitergeben darf. Die Pflicht zur Verschwiegenheit des Arbeitgebers ist ausdrücklich im Mutterschutzgesetz geregelt. Durch einen Verstoß gegen die Schweigepflicht macht sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig - wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist. sie können einen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass sie derartige Pflichtverletzung nicht hinnehmen. Ansonsten scheint ja noch kein Mobbing vorzuliegen. Wenn das so wäre, wäre dann ein Beschäftigungsverbot möglich. Liebe Grüße, NB
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