Konstelene
Hallo, ich bin in 12.SSW. Meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft habe ich noch nicht informiert. Er hat mich heute gekündigt ohne es zu wissen, dass ich schwanger bin. Habe ich trotzdem Kündigungsschutz, wenn ich ihn nach der Kündigung über die Schwangerschaft informiere? oder ist es zu spät? DANKE IM VORAUS
Hallo, hat er schriftlich gekündigt? Dann müssen Sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich, ambesten mit Einschreiben Rückschein, widersprechen und ihn auffordern, die Kündigung schriftlich zurückzunehmen. Setzen Sie eine Frist und berücksichtigen Sie dabei, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb 3 Wo. ab Erhalt der Kündigung eingereicht werden muss. Liebe Grüße NB
Suomi
Wann wurde die Kündigung ausgesprochen?
Konstelene
heute wurde ich gekündigt. ich habe Zeit bis 15.02.
mellomania
ist die schwangerschaft sicher durch einen arzt festgestellt? du hast zwei wochen zeit ihn darüber zu informieren. warum wurdest du gekündigt?
Konstelene
entweder mag mich der AG nicht mehr oder geht das Unternehmen pleite.ich weiss es nocht nicht. Was wenn es Pleite geht? kan ich in dem Fall gekündigt werden?
mellomania
mit zustimmung der aufsichtbsehörde ja ist die schwangerschaft sicher? mi attest vom arzt?
cube
Schnellstmöglich dem AG mit ärztlichem Attest die Schwangerschaft nachweisen und die Kündigung auf Basis dessen nicht anerkennen. Dann muss der AG schauen, ob er tatsächlich genau dir kündigen muss und dazu die Aufsichtsbehörde einschalten - oder aber er lässt es dann.
Berlin!
Du mußt Deine AG umgehend, jedoch spätestens binnen 2 Wochen nach ZUGANG der schriftlichen (!) Kündigungserklärung über die Schwangerschaft informieren. ein Beleg in Form eines Attest Deiner Gynäkologin ist hilfreich. Eine Schwangere ist grundsätzlich ordentlich unkündbar. Du mußt dennoch gegen die Kündigung vorgehen und dabei die Fristen einhalten: 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung, s.o. Erklärt Deine AG nicht auf die Meldung der Schwangerschaft, aus der Kündigung keine Rechte mehr herzuleiten, mußt Du eine sog.Kündigungsschutzklage erheben, bei zuständigen Arbeitsgericht.
Berlin!
Was treibt Dich eigentlich dazu, quasi jeden Beitrag hier zu beantworten? Wie ich hier lesen kann, leider nicht sonderlich kompetent.
la-floe
Was treibt dich eigentlich dazu, andere User öffentlich anzugreifen? Unausgelastet?
mellomania
nicht jeder verträgt corona :-) öffentlich kommentierende personen in einem öffentlichen forum fragen warum sie öffentlich antworten...naja, für manche ist das einfach zu hoch. ich mach mir da schon lang nix mehr draus. es gibt nicht nur ausgeglichene menschen. für die @la-floe ein schönes wochenende!
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