Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV während Elternzeit ausgestellt

Frage: BV während Elternzeit ausgestellt

Asiul1205

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Hallo, schon mal vielen Dank, dass ich meine Frage hier loswerden kann  Meine Ärztin stellte mir heute wegen vorzeitiger Wehen ein BV ab heute aus. Allerdings befinde ich mich aktuell noch in EZ für Kind 1. Unser Sohn wird im Mai 1 Jahr, bis dahin war EZ beantragt  Dass ich die Elternzeit jetzt nicht für das BV beenden kann ist klar, jedoch stellt sich mir die Frage ob ich die Bescheinigung so abgeben kann ( nett für AG bezüglich Planung) oder ob das BV erst ab Mai ausgestellt werden darf.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das richtige Mittel wäre hier eine Krankschreibung, kein Beschäftigungsverbot. Das Problem geht ja nicht von der Arbeit oder dem Arbeitgeber aus, sondern ist ein gesundheitliches Problem.Das  kann zu Ärger mit der Krankenkasse führen. Ein BV in der EZ spielt auch gar keine Rolle. Erst nach dem Ende abgeben,  den AG aber vorab informieren.  Liebe Grüße NB 


Ani123

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Wegen aktueller EZ bringt das BV ihnen zurzeit garnichts. Denn wie sie schon schrieben, EZ wegen BZ zu beenden geht nicht. Mit Ende der EZ greift das BV. Ob sie das jetzt schon ihrem AG mitteilen oder spätestens am 1. Tag nach der EZ ist dabei irrelevant.   Ob BV wegen vorzeitigen Wehen richtig ist weiß ich nicht.  Evtl.  müsste es auch AU sein. Sollte es AU sein sollten sie diese nicht während der EZ nehmen, da nach 6 Wochen Krankengeld folgt.  Da wäre AU ab Tag nach EZ besser. Ausnahme: Sie benötigen die AU um Anspruch auf eine Haushaltshilfe von Der Krankenkasse zu haben. Bei vorzeitigen Wehen sollen sie vermutlich "ruhig machen", nicht heben bis hin zur Bettrihe. In dem Fall haben sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse.  Außer, der KV ist auch in EZ. Dann entfällt das.  Wie ist ihr Kind nach Ende der EZ betreut? Ein BV kann zu jederzeit aufgehoben werden. Der AG kann sogar prüfen lassen, ob eine Kinderbetreuung vorhanden ist. Eine Betreuung durch eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse zählt nicht. Wenn sie nur eine TZ-Betreuung haben könnten sie auch nur TZ arbeiten.  Das müssen sie vor Ende der EZ mit ihrem AG besprechen.  TZ in EZ wäre da die beste Option um die EZ zum Mutterschutz beenden zu können um Mutterschaftsgeld in wie beim 1. Kind zu bekommen oder mehr, falls eine Erhöhung stattgefunden hat. Wann beginnt der Mutterschutz für das 2. Kind?  Wie lange beziehen sie EG? Bedenken sie, dass Monate mit Mutterschutz bei der Berechnung ausgeklammert werden. Bei Basis-EG sind es zudem 12 Monate vom 1. Kind, bei EGplus sind es 14 Monate. Das kann zum Vorteil sein um das EG für das 2. Kind zu erhöhen. Ob eine Umwandlung der 11. und 12. Lebensmonats von Basis-EG auf EGplus (11.-14. Lebensmonat) noch möglich ist hängt davon ab, wann  das 1. Kind genau geboren ist. Zusätzlich zum EG gibt es den Geschwisterbonus,  10 Prozent vom EG, für die Zeit wo EG bezogen wird bzw. max. bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes.  


Asiul1205

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Hallo und vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mir ging es tatsächlich nur um die Frage, ob die Ausstellung des BV's noch während der Elternzeit grundsätzlich zulässig ist. Das ich aktuell nicht wirklich etwas damit anfangen kann ist klar. Aber wenn ich das nun bei meinem AG abgeben und nach Ende der Elternzeit direkt ins BV gehen kann ist mir sehr geholfen. Das BV hatte nicht nur etwas mit den Wehen sondern auch der allgemeinen Vorgeschichte zu tun ( mehrere Aborte vor Kind 1, nun rasche Schwangerschftsfolge,...) sodass meine Frauenärztin der Auffassung war, dass durch die Zusätzliche Belastung im Job dann eine Frühgeburt zu befürchten ist. Wie auch immer- ich hoffe sie kann das richtig beurteilen. Eine Haushaltshilfe benötigen wir nicht.Mein Mann ist zwar mit in EZ, aber dank Unterstützung der Familie wuppen wir das schon. Unser Sohn wird nach meinen 12 Monaten Elternzeit voll in der Kita ( Vertrag über 9 Stunden, wie viel wir dann tatsächlich nutzen ist fraglich) betreut. Die Eingewöhnung übernimmt dann der Papa während seiner dann anstehenden Elternzeit. Die Elternzeit endet im Mai 3 Monate vor dem neuen Mutterschutz - für die ist auch das BV eigentlich gedacht, nur eben schon jetzt ausgestellt... Ich beziehe ganz normal 12 Monate Basis und hatte Elternzeit für das 1. Lebensjahr mitgeteilt. Danach greift mein Vollzeitvertrag bzw. nun das BV. Für das neue Elterngeld sollte es so gar keine Auswirkungen geben, da ich ja die 2 Vollen Monate zwischen EZ und Mutterschutz sowie die 10 Monate vor Kind 1 durch das ausklammern als Bemessungszeitraum haben werde 


Asiul1205

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Hallo Frau Bader,   vielen Dank für die Antwort. Dann wären meine Zweifel nicht ganz unberechtigt. Darüber,dass es ein Fall für die Krankschreibung ist bin ich allerdings etwas verwundert. Gilt ein individuelles BV nicht auch wenn absehbar ist, dass durch den Job die Gesundheit gefährdet wird? Praktisch in meinem weniger Ruhe möglich ist?


Neverland

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Der Unterschied ist in der Frage zu suchen, ist diese eine Tätigkeit gefährlich. Dann BV.  Ist jede Arbeit gefährlich bzw kann keiner Tätigkeit nachgegangen werden, weil man zB nur liegen darf, dann AU. Viele Ärzte stellen da falsch aus. Und manches ist einfach Auslegunsgssache. FÜr das neue EG wäre es eegal.ob BV oder AU. Weil schwangerschaftsbedingt. Nur die Zeit mit Krankengeld wäre halt weniger Geld.  Fr.Bader wurd nicht noch einmal antworten. Wenn noch offene Fragen sind, dann diese neu stellen. Mit Hinweis auf diese. 


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