Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV und Elterngeld

Frage: BV und Elterngeld

FCBa

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Sehr geehrte Frau Bader, Zu meinem Fall: Ich bin seit 2013 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Von Juli 2019 bis Juli 2020 war ich für ein Jahr mit meinem Mann im Ausland und netterweise wurde ich dafür von meinem Arbeitgeber freigestellt (unbezahlter Urlaub). Seit August 2020 bin ich wieder dort beschäftigt und habe jetzt festgestellt, dass ich schwanger bin. ET: 20. Mai 2021 Frage 1: Ich arbeite im Gesundheitsbereich und werde wahrscheinlich ein BV bekommen. Wie errechnet sich da mein weiterführendes Gehalt, da ich ja keine 3 Monate am Stück gearbeitet habe? Frage 2: Für die Berechnung des Elterngelds wird ja ein Bemessungszeitraum von 12 Monaten genommen. Da ich ja dann nur 9 Monate gearbeitet hätte (bis der Mutterschutz beginnt) wir das Elterngeld etwas niedriger ausfallen. Wirkt sich das BV auf die Berechnung des Elterngelds aus? Ich hätte ja, wie gesagt dann nur 9 Monate gearbeitet mit BV. Vielen lieben Dank, Barbara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie bekommen den Lohn weiter, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten haben 2. Nein, das Beschäftigungsverbot wirkt sich nicht aus. Liebe Grüße NB


Felica

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Nein, im BV bekommst du das was du ohne bekommen würdest, also dein jetzt aktuell vereinbarten lohn. Wobei Zuschläge versteuert werden müssen, Sollte das bei dir relevant sein. Für das EG ist es egal ob BV oder weiter arbeiten. Die Monate welche dir zu den 12 - mit oder ohne BV - vor Mutterschutz fehlen werden mit 0 € eingehen, also EG wird dadurch sinken.


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