Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

bv stillen

Frage: bv stillen

mellomania

Beitrag melden

bitte um aufklärung, rein aus interesse zahnärztin bzw. krankenschwester bekommt nach der geburt wegen stillens das volle gehalt, es rennt keine elternzeit, sie nimmt logischerweise kein elterngeld. rechtens? das wäre doch eine bevorteilug gegenüber menschen, die keinen job haben, der das ermöglicht. man spart ein jahr elternzeit, da man ja NACH dem bv jahr erst startet mit der EZ, man erhält vollen lohn, arbeitet nicht, kinderbetreuung muss ja nicht sein. es geht definitiv, im bekanntenkreis. möchte nur wissen, ob das ok so ist, wo es dazu einen link gibt etcpp. danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Halo, sehe ich als zulässig an. Ein Problem bekommt sie, wenn der AG sie umsetzt. Und das würde ich an seiner Stelle tun - rein aus Schikane. Nachzulesen beim Ministerium: https://www.bmfsfj.de/blob/94398/.../mutterschutzgesetz-data.pdf Liebe Grüße NB


Lewanna

Beitrag melden

https://m.rund-ums-baby.de/recht/Bv-stillen_178040.htm Hast du im April schon mal gefragt. LG


mellomania

Beitrag melden

meine frage ist für nicht nicht ausreichend beantwortet die dame hat KEINE kinderbetreuung sie erhält vollen lohn. es läuft KEINE elternzeit ist DAS so korrekt? bei einer zahnärztin scheidet umsetzen aus. das wollte ich wissen. das was frau bader schrieb, weiß ich und davon ging ich auch aus. aber es geht auch so wie ich oben schrieb. dafür, für diesen fall oben, hätte ich gerne einen link!


DortmundLady124

Beitrag melden

Diese Dame bewegt sich lediglich im Rahmen dessen, was die Gesetze hergeben, um das Baby einer Frau zu schützen, deren Muttermilch potentiell gefährdet ist. Ein gutgemeinter Tipp: mach Dir nicht so viele Gedanken darum, was die anderen tun. Es wird immer Situationen im Leben geben, in denen man im Nachteil ist und Zeiten, in denen man im Vorteil ist. Neid ist wie Gift und vergiftet als erstes Dich selbst.


mellomania

Beitrag melden

wenn dieses aber ausgenutzt wird, ist das sozialbetrug. udn das ist es eben, wonach ich fragte. das hat mit neid nix zu tun, warum auch? wenn es gerechtfertigt ist ist es doch ok. ist es in dem fall aber nicht. darum gehts.


Lovie

Beitrag melden

Eine zahnärztin kann in der Gemeinschaftspraxis genauso gut an der Anmeldung sitzen oder die Räumlichkeiten reinigen oder akten aufarbeiten...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wir hatten das Thema ja schon ein paarmal, die Gesetze kannst du dir selber durchlesen. Das Still-BV wird im Gegensatz zur nachgeburtlichen Mutterschutzfrist nicht auf die Elternzeit angerechnet, du könntest dem BMFSFJ einen Brief schreiben und dort nachfragen, warum das nicht anders geregelt wurde.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das erste Jahr EZ kann sie aber apäter auch nicht mehr nehmen, da man nur 24 Monate übertragen kann und das auch nur auf NACH dem dritten Geburtstag. Sofern die gute Dame also nicht das zweite Jahr als EZ angemeldet hat darf sie ab 1. Geburtstag antreten, denn dann gilt ja das Still BV nicht mehr. Elternzeittechnisch hat sie entsprechend keinen Vorteil. EG kann sie nach dem 14. Monat auch nicht mehr beantragen. Der Mann kann also maximal die 12 Monate übernehmen und sie sind gemeinsam Zuhause. Schön, aber die wenigsten werden das tatsächlich nutzen. Was problematisvh wird, wenn jemand die Frage nach der Betreuung des Kindes stellt um die Mutter doch umzusetzen. Im Endeffekt hat sie also etwas mehr Geld mit der Gefahr, dass das BV jederzeit widrrufen werden kann oder sie dann nicht mehr voll stillt. An Stelle des AG würde ich spätestens nach 6 Monaten jeden Monat eine Bescheinigung über das Stillen einfordern und ggf das BV auf Stunden beschränken, denn viele Kinder bekommen dann ja Beikost und ich kenne genug Mamas, die nach 6 Monaten keinen "Bock" mehr hatten zu stillen und auf Flasche umgestiegen sind. Und das sind dann die Momente, in denen sie a. A. Ist. LG Lilly


Tini_79

Beitrag melden

Aber natürlich anonym... Oh Gott, wie missgünstig und neidisch kann man sein.


Meyla

Beitrag melden

Ich würde da mal lieber probieren meinen persönlichen Neid in den Griff zu bekommen.... Einfach mal bisschen mehr auf dein eigenes Leben gucken als auf das der anderen..... schlimm sowas. Deutschland, feine Menschen .... neider und rechthaber


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich stille meinen 9 monate alten Sohn noch regelmäßig und habe daher um eine Freistellung von der Arbeit von zweimal dreißig Minuten pro Tag gebeten und eine Stillbescheinigung meiner Ärztin vorgelegt. Die Personalabteilung meines Arbeitgebers lehnt dies aber mit der Begründung, dass ich laut meinem Arbeitsvertrag Gleitzeit ohne eine Kernzeit als A ...

Ich fange im Oktober einen neuen Job als Krankenschwester an. Meine Tochter ist aktuell 9 Monate. Ich weiß nicht ob ich sie dann noch stille. Aber eigebtlich möchte ich das. Muss ich bei Einstellung meinen neuen Arbeitgeber darüber informieren wenn ich von Nachtdiensten befreit werden möchte oder Zeit zum abpumpen bekommen möchte? Ebenso steht ...

Hallo, Meine Tochter ist 16 Monate alt und wird noch gestillt vor allem abends und nachts. Ich bin Klinik Ärztin und habe nachschichten. Werde ich befreit von nachtschichten solange ich Stille? Wird oder kann mir der Zugang zum operieren in diese Zeit auch gesperrt werden wenn ich dies in Anspruch nehme? Danke für Ihre Antwort

Hallo Frau Bader, Ich arbeite als Ärztin im Krankenhaus und stille (Kind ist 14 Monate). Wegen Personalmangels soll ich nun wieder 24h-Dienste machen. Meine Kollegen würden mir Stillpausen ermöglichen, obwohl das Kind schon älter als 12 Monate ist. Praktisch könnten wir 24h-Dienste und Stillen umsetzten. Ich bin auch mit den Diensten einverstand ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen und versuche meine Situation kurz zu schildern: Ich arbeite seit Ende des Mutterschutzes 15 Stunden die Woche. Aktuell noch viel von zu Hause, allerdings hat mein Chef angekündigt, dass sich das demnächst ändern soll, da es für unseren Arbeitsbereich theoretisch kein Homeoffice gibt. Nun mache ich ...

Hallo Frau Bader, Ich beginne in 2 Monaten wieder in der Pflege zu arbeiten. Da ist mein Kind dann ca 14 Monate alt. Ich Stille noch zum Schlafen und Nachts. Habe ich besondere "rechte"? Wie ist da die reglung? LG

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur nachfolgenden rechtlichen Situation, auf die ich leider bisher keine Antwort gefunden habe. Ich bin Mama von unserer 16 Monate alten Tochter. Ich stille sie sowohl am Tag, als auch nachts und möchte auch eigentlich nichts gezwungenermaßen abstillen. Seit Herbst arbeite ich wieder in Teilzeit. ...

Sehr geehrte Frau Bader,   Während den Stillzeit greift ja das Mutterschutzgesetz. Ich weiss, dass nach 12 Monaten kein Recht mehr auf bezahlte Stillpausen besteht.  Aber wie ist es mit den restlichen Punkten des Mutterschutzgesetzes? Meine Tochter ist 15 Monate alt und wird noch gestillt. Laut Mutterschutzgesetz darf ich an Wochenenden u ...

Guten Tag. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Mittlerweile ist meine Tochter 2,3 Jahre und ich möchte gern, des Geldes wegen, ab Juni als geringfügig arbeiten. Meine Tochter hole ich im Moment nach dem Mittagsschlaf gegen dreiviertel 3 ab. Sie soll aber demnächst bis 16-16:30, Kitaende- bleiben. Jetzt kommt mein eigentliches Problem. Ich stille ...

Sehr geehrte Frau Bader,  laut Gesetz muss mein Arbeitgeber mich in den ersten 12 Lebensmonaten des Neugeborenen täglich für 1 Stunde (oder 2x 30 min) zum Stillen freistellen. Nun habe ich leider einen Arbeitsweg von ca. 50 Minuten, sodass sich dies für mich nicht realisieren lässt. Elternzeit ist aus finanzieller Sicht auch keine Option. Zudem ...